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Am 1.7.2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft getreten. Damit ist der Grundstein zur Einführung des sog. Pfändungsschutzkontos gelegt. Unabhängig von der Quelle des Einkommens wird für einen Sockelbetrag von 985,15 EUR Pfändungsschutz gewährt. Die bedeutet eine erheblich Ausweitung des Pfändungsschutzes mit umfangreichen Auswirkungen für die Praxis, zumal an keiner Stelle angeordnet wurde, dass alle Einkünfte dann auch auf dem Pfändungsschutzkonto eingehen müssen. Art und Strategie der Pfändung müssen geändert werden. Dies gilt umso mehr, als der Schuldner diesen…mehr

Produktbeschreibung
Am 1.7.2010 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft getreten.
Damit ist der Grundstein zur Einführung des sog. Pfändungsschutzkontos gelegt. Unabhängig von der Quelle des Einkommens wird für einen Sockelbetrag von 985,15 EUR Pfändungsschutz gewährt. Die bedeutet eine erheblich Ausweitung des Pfändungsschutzes mit umfangreichen Auswirkungen für die Praxis, zumal an keiner Stelle angeordnet wurde, dass alle Einkünfte dann auch auf dem Pfändungsschutzkonto eingehen müssen. Art und Strategie der Pfändung müssen geändert werden. Dies gilt umso mehr, als der Schuldner diesen Kontopfändungsschutz noch erweitern kann.
Kein vollständiger Systemwandel!
Der bisherige Kontopfändungsschutz bleibt gleichzeitig noch bis zum 31.12.2011 in Kraft, so dass zwei Systeme parallel bearbeitet werden müssen. Im Alltag muss die Abstimmung zwischen den Systemen beachtet werden.
Was bringt Ihnen dieses Buch?
alle Einzelheiten der Reform auf einen Blick
Hinweise zur Bearbeitung der Kontopfändung Step by Step
Tipps und Tricks zur Informationsbeschaffung rund um die Kontopfändung
profunder Überblick über Chancen und Risiken für die Zwangsvollstreckung nach der Reform
Muster und Checklisten runden das Werk ab
Autorenporträt
Frank-Michael Goebel ist Richter am Oberlandesgericht in Koblenz, nachdem er zuvor viele Jahre einer Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, u.a. einer Spezialkammer für Beschwerdeverfahren, angehört hat und schon zuvor am Amtsgericht mit Vollstreckungsverfahren befasst war. Seit über zehn Jahren ist er als Arbeitsgemeinschaftsleiter und Ausbilder für Rechtsreferendare tätig und als Referent für praxisorientierte Anwaltseminare sowie die Unternehmen der Inkassowirtschaft im Vollstreckungsrecht bekannt. Daneben leitet er den Sachkundelehrgang für Inkassounternehmen nach dem RBerG bzw. dem RDG.