Kontrolle der öffentlichen Verwaltung - Lenkung und Korrektur, die ein Zweig, ein Organ oder eine Behörde über das funktionelle Verhalten eines anderen ausübt". In Brasilien unterliegt jegliches Verwaltungshandeln den in Artikel 37 der brasilianischen Verfassung festgelegten Grundsätzen. Die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung wird durch verschiedene normative Akte geregelt, die Regeln, Modalitäten und Instrumente für die Organisation dieser Kontrolle vorsehen.