Die neuen Entwicklungen der Kollektivverhandlungen sind in Deutschland und Frankreich durch eine Anpassung an die Herausforderungen globaler Wirtschaftsprozesse gekennzeichnet. Strukturierende und flexibilisierende Instrumente ermöglichen eine dezentrale Verhandlung der Arbeitsbedingungen. Der Vergleich zum französischen Recht macht deutlich, dass rechtspolitische Tendenzen, Eingriffsrechte der Betriebsparteien zu formulieren, verfehlt sind.
Gerade der Rechtsvergleich stellt heraus, dass ein eigenverantwortlicher sozialer Dialog zwischen tariflicher und betrieblicher Ebene unbedingte Funktionsvoraussetzung für eine "kontrollierte Dezentralisierung" im deutschen Recht ist.
Gerade der Rechtsvergleich stellt heraus, dass ein eigenverantwortlicher sozialer Dialog zwischen tariflicher und betrieblicher Ebene unbedingte Funktionsvoraussetzung für eine "kontrollierte Dezentralisierung" im deutschen Recht ist.