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Mit Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 sollte die pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert, sowie die Strukturen der Pflegeversicherung besser an die Notwendigkeiten der Leistungsempfänger angepasst werden. Die Errichtung von Pflegestützpunkten wurde als eine wesentliche Neuerung aufgenommen. Dadurch sollten zentrale Beratungsstellen für alle mit der Pflege von Menschen in Zusammenhang auftretenden Fragen geschaffen werden, wie z.B. zu Pflegebedürftigkeit, wohnortnahen Versorgungsstrukturen oder Hilfsangeboten. Da bei rein medizinischen…mehr

Produktbeschreibung
Mit Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 sollte die pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert, sowie die Strukturen der Pflegeversicherung besser an die Notwendigkeiten der Leistungsempfänger angepasst werden. Die Errichtung von Pflegestützpunkten wurde als eine wesentliche Neuerung aufgenommen. Dadurch sollten zentrale Beratungsstellen für alle mit der Pflege von Menschen in Zusammenhang auftretenden Fragen geschaffen werden, wie z.B. zu Pflegebedürftigkeit, wohnortnahen Versorgungsstrukturen oder Hilfsangeboten. Da bei rein medizinischen Fragestellungen klare Helferstrukturen existieren, wird mit dem Angebot einer klar strukturierten Versorgungslandschaft für pflegerische Fragen ein bisher bestehendes Defizit der pflegerischen Versorgung behoben. Mit der vorliegenden Master-These wurde der Versuch, das Evangelische Altenhilfezentrum Birstein theoretisch konzeptionell zum Pflegestützpunkt weiterzuentwickeln, analysiert, um damit folgende Forschungsfrage zu beantworten: Kann ein privater Pflegestützpunkt ein (qualitativ und konzeptionell) gleichwertiges Beratungsangebot wie ein offizieller (Pilot-)Pflegestützpunkt erbringen, und damit eine Beratungsalternative besonders in strukturschwachen oder außerhalb liegenden Gemeinden sein?
Daraus leitet sich folgende These ab: Die Weiterentwicklung von Altenpflegeeinrichtungen zu Pflegestützpunkten ist eine (qualitativ und konzeptionell) gute Beratungsalternative zu offiziellen (Pilot-)Pflegestützpunkten, wenn durch die Pflegekassen und Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte in der betreffenden Region keine Errichtung von Pflegestützpunkten vorgesehen ist.
Dabei werden die Anforderungen an einen Pflegestützpunkt unter den Aspekten gesetzliche Grundlagen , Pflegeberatung und Case Management fachlich fundiert und pflegewissenschaftlich untersucht und in einen nachvollziehbaren Kontext gebracht. Die Unterschiede, Zusammenhänge und Verbindungen zwischen den
7a SGBXI Pflegeberatung und
92c Pflegestützpunkte werden anschaulich erläutert. Der erstmals in der Pflegeversicherung genannte Anspruch des Case Managements wird charakterisiert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt naturgemäß auf der Konzeptentwicklung und -darstellung.
Die Voraussetzungen (strukturell, organisatorisch und personell) für einen Pflegestützpunkt werden ebenso beleuchtet wie der unterschiedliche Beratungsbedarf hinsichtlich des Beratungsumfangs und der Zielgruppen. Es werden länderspezifische Unterschiede in der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte aufgeführt sowie abschließend die Stärken und Schwächen des Konzepts diskutiert.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Nach der Ausbildung zur Krankenschwester im St. Katharinen Krankenhaus Frankfurt/Main folgte das Pflegestudium an der Fachhochschule Frankfurt. Bereits zu dieser Zeit legte die Autorin durch eine gezielte Schwerpunktsetzung im Studium den Grundstein für die spätere berufliche Spezialisierung als Pflegeberaterin. Gefestigt wurde dieses Wissen durch eine berufsbegleitende Tätigkeit im Entlassungsmanagement eines Akutkrankenhauses (Hessenklinik Büdingen), die Tätigkeit als Gutachterin für den MDK Hessen sowie eine Stelle als Pflegedienstleitung im Evangelischen Altenhilfezentrum Birstein. Bestärkt durch den Wunsch, das bisherige Wissen noch zu spezialisieren, entschloss sich die Autorin den berufsbegleitenden Masterstudiengang Beratung und Sozialrecht an der Fachhochschule Frankfurt anzuschließen, welcher im Februar 2010 mit dem akademischen Titel ¿Master of Arts Beratung und Sozialrecht¿ beendet wurde. Seit Januar 2011 arbeitet die Autorin im Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis als Pflegeberaterin, und widmet sich damit nun auch beruflich dem favorisierten fachlichen Schwerpunkt.