Das kapitalmarktbezogene Insiderstrafrecht ist als Bestandteil eines börslichen Insiderstrafrechts gemessen an der strafrechtlichen Ordnung exzeptionell. Bereits die bloße Ausnutzung einer auf einer Insiderinformation beruhenden Informationsasymmetrie ist Anknüpfungspunkt für den Einsatz von Strafrecht. Dadurch ist die grundlegende Frage nach der Legitimation des Insiderstrafrechts gestellt. Gerson Trüg fordert eine deutlich eingeschränkte Anwendung der Regelungsmaterie Strafrecht und eine autonome Betonung des Ordnungswidrigkeitenrechts zum Schutz der sozialen Ordnung Kapitalmarkt.