Die Publikation befasst sich mit der Frage, wie in einzelnen Bundesländern konzeptionell und praktisch mit Gefangenen mit einem besonderen Sicherungsbedarf verfahren wird. Die empirische Befragung bezieht sich auf 7 Bundesländer (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen), deren Justizverwaltungen im Jahr 2018 befragt wurden. Angesichts der Probleme der Vollzugsgestaltung bei als ¿gefährlich¿ angesehenen Gefangenen und insbesondere im Bereich des Terrorismus mit der Gefahr der Radikalisierung während eines Vollzugsaufenthalts liegt die besondere Brisanz und Aktualität der Arbeit auf der Hand. Die Verfasserin bietet einen bundesländervergleichenden Überblick und analysiert ausgewählte Vorgehensweisen anhand von menschenrechtlichen Standards (European Prison Rules, Mandela-Rules), der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie den vom Anti-Folter-Komitee des Europarates (CPT) entwickelten Grundsätzen.
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