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von Michael Lafferty Die Siebente gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EG über den Konzernabschluß wird einen entscheidenden Fortschritt in der Entwicklung der internationalen Rechnungs legung darstellen. Aller Voraussich t nach werden sich daraus erhebliche Verbesserungen der Standards der Finanzrechnungslegung auf einem Kontinent ergeben, auf dem - was die Unternehmenspublizität angeht - bisher gleichartige Informationsanforderungen nicht existieren. Es ist kaum faßbar, entspricht aber dennoch der Wahrheit, daß einfache Finanzvergleiche der in ihren Branchen führenden europäischen…mehr

Produktbeschreibung
von Michael Lafferty Die Siebente gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EG über den Konzernabschluß wird einen entscheidenden Fortschritt in der Entwicklung der internationalen Rechnungs legung darstellen. Aller Voraussich t nach werden sich daraus erhebliche Verbesserungen der Standards der Finanzrechnungslegung auf einem Kontinent ergeben, auf dem - was die Unternehmenspublizität angeht - bisher gleichartige Informationsanforderungen nicht existieren. Es ist kaum faßbar, entspricht aber dennoch der Wahrheit, daß einfache Finanzvergleiche der in ihren Branchen führenden europäischen Unternehmen wegen der unterschiedlichen nationalen Rechnungslegungspraktiken meist noch nicht möglich sind. Das Problem ist in erster Linie auf die fehlende oder nur partiell erfolgende Konsolidierung der Unter nehmensgruppen zurückzuführen. Darüber hinaus gibt es allerdings all die üblichen Pro bleme, die sich aus unterschiedlichen Rechnungslegungsgrundsätzen, Bewertungs- und Gliederungsmethoden herleiten, die oft Vergleiche zwischen Unternehmen aus Groß britannien, den Niederlanden und Schweden sinnlos machen. Wenn letztendlich alle Unternehmen in der EG nach denselben Grundsätzen Rechnung le gen, kann es sehr wohl der Fall sein, daß einige heute populäre Vorstellungen an Bedeu tung verlieren. Als Beispiel mag die oft zitierte Behauptung dienen, daß bei deutschen Un ternehmen die Finanzierungsrelationen viel gtinstiger seien als bei entsprechenden bri tischen Unternehmen. Das mag sehr wohl der Fall sein; allerdings ist die für diese Aus sage notwendige Informationsbasis nicht völlig geklilft. Der entscheidende Punkt ist, daß die deutsche Rechnungslegungspraxis die Finanzierungsrelationen u. U. verzerrt dar stellt.