Wesentliche Zielrichtung des Konzernrechts ist der Schutz der abhängigen und konzernierten Gesellschaft und deren außenstehender Gesellschafter. Diese Abhandlung wählt für das GmbH-Konzernrecht einen präventiven Regelungsansatz. Inhalt der Abhandlung ist die Entwicklung von Kontrollmechanismen und Sanktionen gegenüber konzernbildenden und konzernleitenden Maßnahmen. Dieser Regelungsansatz ist der herkömmlichen Zielrichtung des Konzernrechts deutlich überlegen und kann darüber hinaus ordungspolitische Akzente setzen.