Das geltende Aktienkonzernrecht enthält fast ausschließlich Regelungen für den bestehenden Konzern. Es vernachlässigt den Schutz vor einer Konzernbegründung. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob der notwendige Konzerneingangsschutz mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Auf den verschiedenen Konzernierungsstufen werden unterschiedliche Schutzinstrumentarien auf ihre Zulässigkeit und Tauglichkeit hin geprüft.