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Die Entscheidung für die individuell adäquate Rechtsform ist ein Pro blem der langfristigen Unternehmensplanung. Hierbei gewinnnen be st immte Rechtsformkonstrukt ionen immer größere Bedeutung. Durch das B iR iLiG werden nur Kap ita 1gese 11 schaften im größeren Umfang pub li z i täts- und prüfungspflichtig. Deshalb bieten sich zur Vermeidung dieser Pflichten Konstruktionen mit Personengesellschaften an. Dabei können die Vorteile der GmbH durch die Betriebsaufspaltung und die GmbH & Co. KG in besonderem Maße gewährleistet werden. Die beschrie benen Konstruktionen könnten durch die…mehr

Produktbeschreibung
Die Entscheidung für die individuell adäquate Rechtsform ist ein Pro blem der langfristigen Unternehmensplanung. Hierbei gewinnnen be st immte Rechtsformkonstrukt ionen immer größere Bedeutung. Durch das B iR iLiG werden nur Kap ita 1gese 11 schaften im größeren Umfang pub li z i täts- und prüfungspflichtig. Deshalb bieten sich zur Vermeidung dieser Pflichten Konstruktionen mit Personengesellschaften an. Dabei können die Vorteile der GmbH durch die Betriebsaufspaltung und die GmbH & Co. KG in besonderem Maße gewährleistet werden. Die beschrie benen Konstruktionen könnten durch die Konzernrechnungslegung nach dem BiRiL iG betroffen sein, was in die langfristige Unternehmensplanung einbezogen werden müßte. Berücksichtigt man dies, ergibt sich für die Geschäftsführung, die Wirtschaftsprüfer, die Steuerberater und die Unternehmensberater ein besonderes Problembewußtsein der Konzernrech nungslegungspflicht. Auch wenn die Konzernrechnungslegung nicht grei fen sollte, könnten bei den genannten Konstruktion vereinfachende Konso 1 i d i erungsmaßnahmen einen besseren Ei nb 1 ick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Diese o. g. rein nationalen Unternehmensverflechtungen sind vor dem Hintergrund der Konzernrechnungs legung in der Literatur bisher eher stiefmütterlich behandelt worden. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke. Im Kern kommt der Verfasser zu folgendem Ergebnis: - Von den genannten Formen der Betriebsaufspaltung führen nur die "kapitalistische" und die "umgekehrte" Betriebsaufspaltung bei Er füllung der im Gesetz genannten Größenkriterien zu einer Konzern rechnungslegungspflicht. - Bei der GmbH & Co. KG fällt nur die GmbH & Co. KG als sog. Ein heitsgesellschaft aus der Konzernrechnungslegungspflicht heraus.