Die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und Gas benötigt für ihre Infrastruktur die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege. Für den Netzbetrieb müssen sich die Energieversorgungsunternehmen durch Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) mit den Gemeinden die erforderlichen Rechte an den Straßen und Wegen einräumen lassen. Beim Abschluss von Neuverträgen stehen die Kommunen vor der Entscheidung, ob sie einen Vertrag mit einem privaten Energieversorgungsunternehmen abschließen oder eine andere Gestaltungsoption wählen.
Der Autor untersucht den Bereich des kooperativen Zusammenwirkens beim Neuabschluss von Konzessionsverträgen. Er gibt Antworten auf zahlreiche offene Rechtsfragen, die sich stellen, wenn eine Gemeinde nicht nur einen Konzessionsvertrag abschließen, sondern hiermit die Suche nach einem strategischen Partner verbinden möchte. Insgesamt spricht sich der Autor dafür aus, dass sich Konzessionsvergaben wie auch Netzkooperationen vorrangig an den energiewirtschaftlichen Zielen des EnWG und weniger an kommunalpolitischen Prioritäten ausrichten sollten.
Träger des AULINGER-PREISES 2018
Der Autor untersucht den Bereich des kooperativen Zusammenwirkens beim Neuabschluss von Konzessionsverträgen. Er gibt Antworten auf zahlreiche offene Rechtsfragen, die sich stellen, wenn eine Gemeinde nicht nur einen Konzessionsvertrag abschließen, sondern hiermit die Suche nach einem strategischen Partner verbinden möchte. Insgesamt spricht sich der Autor dafür aus, dass sich Konzessionsvergaben wie auch Netzkooperationen vorrangig an den energiewirtschaftlichen Zielen des EnWG und weniger an kommunalpolitischen Prioritäten ausrichten sollten.
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