Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Universität Bayreuth (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Vor dem Hintergrund einer Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen und -zusammenbrüche ist in den letzten Jahren wiederholt Kritik am deutschen System der Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt worden. Um den aufgetretenen Fehlentwicklungen zu begegnen, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die vorhandenen Kontroll- und Überwachungsstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu unterziehen. Daher wurden mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) neue Anforderungen an den Umgang mit betrieblichen Risiken gestellt bzw. bestehende Anforderungen konkretisiert. Um der Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft gerecht zu werden, beschränkte sich der Gesetzgeber jedoch auf allgemeine Aussagen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Risikoerkennung. Dies führte zu einer erheblichen Unsicherheit in bezug auf den gesetzlich geforderten Handlungsbedarf. Darüber hinaus betreten viele Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Neuland, da ihnen konkrete Vorstellungen darüber fehlen, wie ein Risikoüberwachungssystem in ihrem Falle ausgestaltet und umgesetzt werden sollte.
Ziel der Arbeit ist es, die Relevanz der gesetzlichen Neuregelungen für die Unternehmen zu untersuchen, eine allgemeine Übersicht über die Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen zu geben sowie mögliche Vorgehensweisen zur praktischen Umsetzung zu entwickeln. Somit wird es Unternehmen ermöglicht, festzustellen, ob und in welchen Bereichen sie vom KonTraG betroffen sind, um daraufhin eine Entscheidung treffen zu können, wie ein angemessenes Risikomanagementsystem auszugestalten ist und welche Maßnahmen zur Verwirklichung eines solchen Systems getroffen werden müssen.
Im ersten Teil der Arbeit sollen die Bestimmungen des KonTraG näher betrachtet werden. Dafür wird neben der Darstellung der einzelnen Neuregelungen sowie der Erläuterung ihres jeweiligen Anwendungsbereiches auf die Gründe eingegangen, welche zur Verabschiedung des KonTraG führten. Weiterhin soll verdeutlicht werden, welche Zielsetzung der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Gesetzes verfolgte und welche Bedeutung die Neuregelungen direkt und indirekt für die Unternehmen haben.
Im zweiten Teil wird das Risikomanagementsystem Gegenstand der Betrachtung sein. Dazu bedarf es zunächst einer Begriffsbestimmung sowie der Darstellung der Anforderungen an ein solches System. Im Anschluss an die grundsätzlichen Überlegungen zu Art und Umfang eines Risikomanagementsystems soll auf die einzelnen Komponenten eines solchen Systems sowie deren Aufgaben eingegangen werden. Um gleichzeitig nicht den Blick für Möglichkeiten jenseits der gesetzlichen Anforderungen zu verlieren, sollen ebenfalls die weitergehenden Potentiale, die ein Risikomanagementsystem eröffnen kann, erläutert werden.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Aspekten der praktischen Implementierung eines Risikomanagementsystems. Dabei sollen zunächst die Anforderungen im Rahmen der Umsetzung sowie verschiedene Optionen für die organisatorische Bewältigung der Implementierung entwickelt werden. Anschließend folgt die Beschreibung des Risikomanagementprozesses, der sowohl bei der erstmaligen Einführung des Risikomanagementsystems als auch im späteren Routinebetrieb eine zentrale Rolle spielt. Dabei sollen insbesondere die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen eines Unternehmens für die verschiedenen Phasen des Risikomanagementprozesses verdeutlicht sowie Instrumente zur Unterstützung der Durchführung vorgestellt werden. Abschließend werden notwendige Maßnahmen zur Überwachung des Risikomanagementsystems ihrem Umfang und ihrer Vorgehensweise nach vorgestellt. Mit einem zusammenfassenden Ausblick sc...
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Vor dem Hintergrund einer Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen und -zusammenbrüche ist in den letzten Jahren wiederholt Kritik am deutschen System der Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt worden. Um den aufgetretenen Fehlentwicklungen zu begegnen, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die vorhandenen Kontroll- und Überwachungsstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu unterziehen. Daher wurden mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) neue Anforderungen an den Umgang mit betrieblichen Risiken gestellt bzw. bestehende Anforderungen konkretisiert. Um der Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft gerecht zu werden, beschränkte sich der Gesetzgeber jedoch auf allgemeine Aussagen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Risikoerkennung. Dies führte zu einer erheblichen Unsicherheit in bezug auf den gesetzlich geforderten Handlungsbedarf. Darüber hinaus betreten viele Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Neuland, da ihnen konkrete Vorstellungen darüber fehlen, wie ein Risikoüberwachungssystem in ihrem Falle ausgestaltet und umgesetzt werden sollte.
Ziel der Arbeit ist es, die Relevanz der gesetzlichen Neuregelungen für die Unternehmen zu untersuchen, eine allgemeine Übersicht über die Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen zu geben sowie mögliche Vorgehensweisen zur praktischen Umsetzung zu entwickeln. Somit wird es Unternehmen ermöglicht, festzustellen, ob und in welchen Bereichen sie vom KonTraG betroffen sind, um daraufhin eine Entscheidung treffen zu können, wie ein angemessenes Risikomanagementsystem auszugestalten ist und welche Maßnahmen zur Verwirklichung eines solchen Systems getroffen werden müssen.
Im ersten Teil der Arbeit sollen die Bestimmungen des KonTraG näher betrachtet werden. Dafür wird neben der Darstellung der einzelnen Neuregelungen sowie der Erläuterung ihres jeweiligen Anwendungsbereiches auf die Gründe eingegangen, welche zur Verabschiedung des KonTraG führten. Weiterhin soll verdeutlicht werden, welche Zielsetzung der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Gesetzes verfolgte und welche Bedeutung die Neuregelungen direkt und indirekt für die Unternehmen haben.
Im zweiten Teil wird das Risikomanagementsystem Gegenstand der Betrachtung sein. Dazu bedarf es zunächst einer Begriffsbestimmung sowie der Darstellung der Anforderungen an ein solches System. Im Anschluss an die grundsätzlichen Überlegungen zu Art und Umfang eines Risikomanagementsystems soll auf die einzelnen Komponenten eines solchen Systems sowie deren Aufgaben eingegangen werden. Um gleichzeitig nicht den Blick für Möglichkeiten jenseits der gesetzlichen Anforderungen zu verlieren, sollen ebenfalls die weitergehenden Potentiale, die ein Risikomanagementsystem eröffnen kann, erläutert werden.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Aspekten der praktischen Implementierung eines Risikomanagementsystems. Dabei sollen zunächst die Anforderungen im Rahmen der Umsetzung sowie verschiedene Optionen für die organisatorische Bewältigung der Implementierung entwickelt werden. Anschließend folgt die Beschreibung des Risikomanagementprozesses, der sowohl bei der erstmaligen Einführung des Risikomanagementsystems als auch im späteren Routinebetrieb eine zentrale Rolle spielt. Dabei sollen insbesondere die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen eines Unternehmens für die verschiedenen Phasen des Risikomanagementprozesses verdeutlicht sowie Instrumente zur Unterstützung der Durchführung vorgestellt werden. Abschließend werden notwendige Maßnahmen zur Überwachung des Risikomanagementsystems ihrem Umfang und ihrer Vorgehensweise nach vorgestellt. Mit einem zusammenfassenden Ausblick sc...
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