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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1.7, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, die Relevanz der gesetzlichen Neuregelungen für die Unternehmen zu untersuchen, eine allgemeine Übersicht über die Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen zu geben sowie mögliche Vorgehensweisen zur praktischen Umsetzung zu entwickeln. Somit wird es Unternehmen ermöglicht, festzustellen, ob und in welchen Bereichen sie vom KonTraG betroffen sind, um daraufhin eine Entscheidung treffen zu können, wie ein…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1.7, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, die Relevanz der gesetzlichen Neuregelungen für die Unternehmen zu untersuchen, eine allgemeine Übersicht über die Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen zu geben sowie mögliche Vorgehensweisen zur praktischen Umsetzung zu entwickeln. Somit wird es Unternehmen ermöglicht, festzustellen, ob und in welchen Bereichen sie vom KonTraG betroffen sind, um daraufhin eine Entscheidung treffen zu können, wie ein angemessenes Risikomanagementsystem auszugestalten ist und welche Maßnahmen zur Verwirklichung eines solchen Systems getroffen werden müssen.

Vor dem Hintergrund einer Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen und -zusammenbrüche ist in den letzten Jahren wiederholt Kritik am deutschen System der Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt worden. Um den aufgetretenen Fehlentwicklungen zu begegnen, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die vorhandenen Kontroll- und Überwachungsstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu unterziehen. Daher wurden mit dem "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)" neue Anforderungen an den Umgang mit betrieblichen Risiken gestellt beziehungsweise bestehende Anforderungen konkretisiert.

Um der Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft gerecht zu werden, beschränkte sich der Gesetzgeber jedoch auf allgemeine Aussagen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Risikoerkennung. Dies führte zu einer erheblichen Unsicherheit in Bezug auf den gesetzlich geforderten Handlungsbedarf. Darüber hinaus betreten viele Unternehmen im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen Neuland, da ihnen konkrete Vorstellungen darüber fehlen, wie ein Risikoüberwachungssystem in ihrem Falle ausgestaltet und umgesetzt werden sollte.
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