Neue Formen der "Kooperation im Städtebau" sind in den letzten Jahren zu einem zentralen Thema in den Planungs- und Verwaltungsrechtswissenschaften aufgerückt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere das Instrumentarium des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die verschiedenen Ausprägungen städtebaulicher Verträge.
Während diese bislang vor allem aus rechtspolitischer und rechtsdogmatischer Perspektive beleuchtet wurden, verfolgt Michael Tietze in der vorliegenden Arbeit einen rechtssoziologischen Ansatz: In welchem Umfang nutzen Gemeinden überhaupt die verschiedenen Typen städtebaulicher Verträge? Wann scheitern Verträge? Und: Was können städtebauliche Verträge aus Sicht der Kommunen tatsächlich leisten?
Zur Beantwortung dieser Fragen entwickelt der Autor einen neuartigen analytischen Rahmen auf der Basis der Systemtheorie, der die Grundlage einer detaillierten empirischen Fallstudie in fünf Großstädten Ost- und Westdeutschlands bildet. Damit liefert er nicht nur einen Beitrag zur genaueren Erforschung der kommunalen Rechtspraxis, sondern ebenso zu einer rechtstheoretischen Fundierung öffentlich-rechtlicher Verträge, der sich gleichermaßen an Rechts- und Sozialwissenschaftler wie Planungspraktiker wendet.
Während diese bislang vor allem aus rechtspolitischer und rechtsdogmatischer Perspektive beleuchtet wurden, verfolgt Michael Tietze in der vorliegenden Arbeit einen rechtssoziologischen Ansatz: In welchem Umfang nutzen Gemeinden überhaupt die verschiedenen Typen städtebaulicher Verträge? Wann scheitern Verträge? Und: Was können städtebauliche Verträge aus Sicht der Kommunen tatsächlich leisten?
Zur Beantwortung dieser Fragen entwickelt der Autor einen neuartigen analytischen Rahmen auf der Basis der Systemtheorie, der die Grundlage einer detaillierten empirischen Fallstudie in fünf Großstädten Ost- und Westdeutschlands bildet. Damit liefert er nicht nur einen Beitrag zur genaueren Erforschung der kommunalen Rechtspraxis, sondern ebenso zu einer rechtstheoretischen Fundierung öffentlich-rechtlicher Verträge, der sich gleichermaßen an Rechts- und Sozialwissenschaftler wie Planungspraktiker wendet.