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Stehen akquisitorische Leistungen beim Warenvertrieb im Vordergrund, werden Produkte im Rahmen von selektiven Vertriebssystemen am Markt angedient. Vor allem für Markenprodukte ist die qualitative Eignung der eingeschalteten Händler entscheidend, wodurch vertikale Bindungen (Absatz-, Bezugs- und Vertriebsbindungen) notwendig werden. Die Motive für die vertikalen Bindungen sind in horizontalen und vertikalen Externalitäten zu finden. Die vertikalen Bindungen beseitigen oder begrenzen die Externalitäten und sind folglich für die Konsistenz des Vertriebssystems unerlässlich. Am Beispiel des…mehr

Produktbeschreibung
Stehen akquisitorische Leistungen beim Warenvertrieb im Vordergrund, werden Produkte im Rahmen von selektiven Vertriebssystemen am Markt angedient. Vor allem für Markenprodukte ist die qualitative Eignung der eingeschalteten Händler entscheidend, wodurch vertikale Bindungen (Absatz-, Bezugs- und Vertriebsbindungen) notwendig werden. Die Motive für die vertikalen Bindungen sind in horizontalen und vertikalen Externalitäten zu finden. Die vertikalen Bindungen beseitigen oder begrenzen die Externalitäten und sind folglich für die Konsistenz des Vertriebssystems unerlässlich. Am Beispiel des europäischen Automobilvertriebs ist zu untersuchen, wie diese vertikalen Bindungen im europäischen Wettbewerbsrecht bewertet wurden und ob gegebenenfalls ein Verbot dieser Bindungen gem. Art. 81 Abs. 1 EG in vielen Fällen unbegründet ist. Die bisherige Wettbewerbspolitik der EG belegt, dass keine einheitliche, ökonomisch valide Grundlage für die Bewertung selektiver Vertriebssysteme entwickelt wurde. Da sich Gruppenfreistellungen, insbesondere im Automobilsektor, nicht bewärt haben, ist im Sinne eines more economic approach eine wettbewerbliche Abwägung im Rahmen von Art. 81 Abs. 1 EG vorzunehmen.
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Autorenporträt
Der Autor: Mirko Welzel studierte Internationale Betriebswirtschaftslehre an der European Business School in Oestrich-Winkel. Im Herbst 2003 begann er seine Tätigkeit als Projektleiter und externer Doktorand bei einem Automobilkonzern in Hattersheim. Seit Frühjahr 2007 arbeitet er im Bereich Händlernetzstrategie bei einem großen Automobilkonzern in Stuttgart. Zusammen mit Professor Dr. Berg veröffentlichte er bereits verschiedene Beiträge zum Automobilvertrieb und europäischen Wettbewerbsrecht.