Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister Scholl Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Politische Systeme, Sprache: Deutsch, Abstract: Der politisch-administrative Alltag der BRD ist bestimmt von einem dichten Netz von Aufgabenverflechtungen zwischen Bund und Ländern, so wirken der Bund und die Länder in vielen Entscheidungsbereichen zusammen. Die Mitwirkung der Länder in der Bundespolitik, ihre Vertretung bei der Entscheidungsfindung über gemeinsame Aufgaben sowie die Koordinierung der Länderpolitik ist Aufgabe der Regierungen und Verwaltungen der Länder. Mit ihrer Zustimmung zu mehr gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern tauschten die Landesregierungen Landesautonomie gegen bundespolitische Beteiligungsrechte ein. Dieser "Beteiligungsföderalismus" hat allerdings die Kehrseite einer Ausdünnung jener Politikbereiche, in denen das jeweilige Land alleine entscheiden kann, dies sind heute vor allem noch Bildung, Kultur, Medien, die Wirtschaftsförderung sowie Polizei, Kommunen und Verwaltung. Noch folgenreicher ist aber die Tatsache, dass die Landesparlamente zu den "Verlierern" in diesem Prozess gehören, denn ihnen bleibt häufig nur noch die Aufgabe, das in den Kompromissen von dem Bundestag beschlossene zu bestätigen. Die Landesparlamente leiden unter der daraus folgenden Beschneidung der eigenständigen Politikbereiche durch die europäische und nationale Politikkooperation.Einen großen Bereich der Zusammenarbeit von Bund und Ländern stellen der Erlass und auch Änderungen von Gesetzen, Novellen und Rechtsverordnungen dar. So kann der Bundesrat z. B. wichtige Gesetzesvorhaben der Regierung verhindern, vor allem dann, wenn im Bundesrat und Bundestag die Mehrheiten unterschiedlich verteilt sind. Die Tatsache, dass die zustimmungspflichtigen Gesetze in der 13. Wahlperiode (1994-1998) 60 % ausmachten, zeigt dieVerhinderungsmacht des Bundesrates. In Verwaltungsangelegenheiten ist die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe von Bund und Ländern zu nennen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Staatsanwaltschaften der Länder mit der Bundesstaatsanwaltschaft oder das Bundeskriminalamt mit der Kripo der Länder in vielen Aufgaben kooperieren. Auch das föderale Finanzsystem mit den horizontalen (zwischen den Ländern stattfindend) und den vertikalen (zwischen Bund und Ländern stattfindend) Finanzausgleich und der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern erfordert einen Kooperationsbedarf.
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