Im vorliegenden Fall, der analysiert wird, geht es um den Handel mit Personen, die das Verbrechen des illegalen Handels mit erfassten Stoffen begangen haben, die der Kontrolle im Sinne von Artikel 220 Absatz 1 Buchstabe d des ecuadorianischen Gesamtstrafgesetzes unterliegen.Das Hauptziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, ob die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen H.G.G. und andere die Angeklagten entsprechend ihrer Beteiligung an der Straftat korrekt angeklagt hat. Um dies zu demonstrieren, wurden Interviews mit vier auf Strafrecht spezialisierten Anwälten geführt, die nachweisen konnten, dass eine unzulängliche Anklage des Staatsanwalts zur Wehrlosigkeit des Angeklagten führen würde, der somit keine dem Grad der Beteiligung an einem bestimmten Verbrechen entsprechende solide Verteidigung hätte.
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