Teuere Fehler bei der Rechtsdurchsetzung vermeiden. In welchen Fällen können Steuerverwaltungsakte, wie z. B. Steuerbescheide, korrigiert werden? Die Autoren geben kompakte Antworten und erläutern die einzelnen Vorschriften der AO zu Berichtigung, Aufhebung und Änderung. Von der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung bis zu Änderungen im Rechtsbehelfsverfahren werden dem Praktiker Lösungen und Argumentationshilfen an die Hand gegeben. Für die tägliche Arbeit.
Teuere Fehler bei der Rechtsdurchsetzung vermeiden. In welchen Fällen können Steuerverwaltungsakte, wie z. B. Steuerbescheide, korrigiert werden? Die Autoren geben kompakte Antworten und erläutern die einzelnen Vorschriften der AO zu Berichtigung, Aufhebung und Änderung. Von der Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung bis zu Änderungen im Rechtsbehelfsverfahren werden dem Praktiker Lösungen und Argumentationshilfen an die Hand gegeben. Für die tägliche Arbeit.
Dr. Roberto Bartone, Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, Mitautor beim Kommentar Kühn/v. Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 18.A.
Alexander von Wedelstädt, Abteilungsdirektor a.D., zuletzt als Gruppen- bzw. Referatsleiter in der Oberfinanzdirektion Düsseldorf zuständig für das steuerliche Verfahrensrecht, Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht und Steuerfahndung sowie Umsatzsteuer, Herausgeber des Kommentars Kühn/v. Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 18.A.
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