Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Abgabenordnung, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2001 existierten in Deutschland 28.832.107 Lohn- und Einkommensteuer-pflichtige. Das bedeutet zugleich, dass die Finanzbehörde genauso viele Verwaltungsakte, in diesem Fall in Form von Steuerbescheiden, erlassen musste. Bei solch einer Art von Massenverfahren ist es jedoch oftmals unvermeidlich, dass einige Bescheide Fehler enthalten. Die Quelle dieser Fehler kann unterdessen mehreren Ursprungs sein, hauptsächlich liegt jedoch ein menschliches Versehen bei der Eingabe oder Berechnung von Daten vor. Gelegentlich führt aber auch eine falsche Rechtsanwendung zu einem fehlerhaften Bescheid. Nicht selten sind solche Entscheidungsfehler dabei ein Produkt der Komplexität des deutschen Steuerrechts. Darunter sind u. a. die Vielzahl von Verwaltungsanweisungen, aber auch die zahlreichen Ausnahmetatbeständen bei der Besteuerung zu verstehen.
Im Vordergrund der Seminararbeit steht primär, die Rechtsfolgen der wesentlichen Korrekturvorschriften für Verwaltungsakte und insbesondere der Steuerbescheide aufzuzeigen. Dabei werden im Verlauf der Arbeit zunächst die Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts dargestellt. Dies umfasst das Besteuerungsverfahren, den Verwaltungsakt und dessen Bestandskraft. Daraufhin erfolgt die Darstellung der Korrekturvorschriften für Verwaltungsakte (
129-131 AO) und Steuerbescheide (
172-177 AO). Den Abschluss bildet schließlich eine Anwendung des
172 AO an einem praxisrelevanten Beis
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Im Vordergrund der Seminararbeit steht primär, die Rechtsfolgen der wesentlichen Korrekturvorschriften für Verwaltungsakte und insbesondere der Steuerbescheide aufzuzeigen. Dabei werden im Verlauf der Arbeit zunächst die Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts dargestellt. Dies umfasst das Besteuerungsverfahren, den Verwaltungsakt und dessen Bestandskraft. Daraufhin erfolgt die Darstellung der Korrekturvorschriften für Verwaltungsakte (
129-131 AO) und Steuerbescheide (
172-177 AO). Den Abschluss bildet schließlich eine Anwendung des
172 AO an einem praxisrelevanten Beis
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