Sowohl § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) als auch §§ 299a und 299b StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn Regelungen zur tätigen Reue finden sich im Strafgesetzbuch nur vereinzelt und sie folgen - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Bei der Untersuchung der Delikte kristallisiert sich die Einordnung als Kumulationsdelikt, einer…mehr
Sowohl § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) als auch §§ 299a und 299b StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, denn Regelungen zur tätigen Reue finden sich im Strafgesetzbuch nur vereinzelt und sie folgen - so die allgemeine Meinung - keiner Systematik. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Bei der Untersuchung der Delikte kristallisiert sich die Einordnung als Kumulationsdelikt, einer besonderen Form des abstrakten Gefährdungsdelikts, als wesentlicher Anknüpfungspunkt heraus. Die anschließende Frage nach dem Hintergrund der privilegierenden Wirkung tätiger Reue führt zu grundlegenden Überlegungen, die letztlich auf die Strafzwecke abzielen. Schließlich werden die Korruptionsdelikte wieder in den Blick genommen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue bei §§ 299, 299a und 299b StGB vorgeschlagen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Simone Breit studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit strafrechtlichem Schwerpunkt. Nach dem Referendariat am Landgericht Mainz war sie von 2016 bis 2019 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Herrn Prof. Dr. Jan Zopfs tätig. Seit 2016 arbeitet sie in der auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei Knierim & Kollegen in Mainz; dort ist sie nunmehr Partnerin. Sie ist als Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen tätig und wurde im Jahr 2021 zum Dr. jur. promoviert.
Inhaltsangabe
Einleitung und Gang der Untersuchung
Erster Teil: Untersuchungsgegenstand Wirtschaftsstrafrecht 1. Definition des Wirtschaftsstrafrechts: Strafprozessuale Definition - Kriminologische Definitionen - Strafrechtsdogmatische Definition 2. Umfang des Wirtschaftsstrafrechts: Korruptionsdelikte als Wirtschaftsstraftaten - Wirtschaftsstrafrechtliche Regelungen
Zweiter Teil: Tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht im Vergleich 1. Vergleichskriterien: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikt - Gefährdungs- und Verletzungsdelikte - Versuch / Vollendung / Beendigung 2. Anwendung der Kriterien auf die Delikte des Wirtschaftsstrafrechts Regelung einer tätigen Reue: 149 StGB - 261 StGB - 264 StGB - 264a StGB - 265b StGB - 266a StGB - 298 StGB - 370 AO 3. Nachtatverhalten: Strafbedürfnis - Privilegierendes Nachtatverhalten
Dritter Teil: Korruptionsdelikte und tätige Reue 1. Darstellung und Analyse der Vorschriften: Darstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen - Deliktsart - Versuch / Vollendung / Beendigung 2. Die Regelung einer tätigen Reue bei den Korruptionsdelikten: Rechtslage de lege lata - Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung
Vierter Teil: Thesenartige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Erster Teil: Untersuchungsgegenstand Wirtschaftsstrafrecht 1. Definition des Wirtschaftsstrafrechts: Strafprozessuale Definition - Kriminologische Definitionen - Strafrechtsdogmatische Definition 2. Umfang des Wirtschaftsstrafrechts: Korruptionsdelikte als Wirtschaftsstraftaten - Wirtschaftsstrafrechtliche Regelungen
Zweiter Teil: Tätige Reue im Wirtschaftsstrafrecht im Vergleich 1. Vergleichskriterien: Erfolgs- und Tätigkeitsdelikt - Gefährdungs- und Verletzungsdelikte - Versuch / Vollendung / Beendigung 2. Anwendung der Kriterien auf die Delikte des Wirtschaftsstrafrechts Regelung einer tätigen Reue: 149 StGB - 261 StGB - 264 StGB - 264a StGB - 265b StGB - 266a StGB - 298 StGB - 370 AO 3. Nachtatverhalten: Strafbedürfnis - Privilegierendes Nachtatverhalten
Dritter Teil: Korruptionsdelikte und tätige Reue 1. Darstellung und Analyse der Vorschriften: Darstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen - Deliktsart - Versuch / Vollendung / Beendigung 2. Die Regelung einer tätigen Reue bei den Korruptionsdelikten: Rechtslage de lege lata - Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung
Vierter Teil: Thesenartige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497