Der Standard-Kommentar für das gesamte Kostenrecht!
Zum Werk:
Dieser bewährte Standardkommentar für das gesamte Gerichtskosten- und Anwaltskostenrecht informiert praxisnah und kompakt über alle wichtigen Themen und gibt Antwort auf die praktisch relevanten Fragen. Bereits verarbeitet ist die unerwartet umfangreich ausgefallene Gesetzgebung seit der Vorauflage.
Aus dem Inhalt:
1. Gerichtskostengesetz
2. Kostenordnung und Kostenvorschriften des Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Landwirtschaftsverfahrensgesetzes
3. Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
4. Gerichtsvollzieherkostengesetz
5. Entschädigunggesetz für ehrenamtliche Richter, für Zeugen und Sachverständige
6. Justizverwaltungskostenordnung
7. Durchführungs- und Beitreibungsvorschriften sowie Gebührentabellen.
Die 37. Auflage berücksichtigt die jüngsten Neuregelungen:
2. Justizmodernisierungsgesetz (2. JuMoG) vom 22.12.2006 mit dem Gesetz über den unbaren Zahlungsverkehr
das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21.12.2006
Gesetz zur Errichtung des Bundesamts für Justiz vom 17.12.2006
Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft vom 14.8.2006
Ländervereinbarung über die Gewährung von Reiseentschädigungen und Vorschußzahlungen vom 29.6.2006
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21.6.2006
und weitere sechs Gesetze.
Rezension:
" (...) Grundsätzlich darf dieses Werk in keiner Rechtsanwaltskanzlei, in keinem Gericht, aber auch in keiner Verwaltung, die sich mit gerichtlichen Fragen auseinandersetzt, fehlen. Das Buch ist als Überblick und (nicht nur) zur Erstorientierung unverzichtbar."
Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 05/ 2003, zur 32. Auflage
" (...) Wer auch immer mit einem kostenrechtlichen Problem befasst ist, wird in diesem, in seiner Vollständigkeit auf diesem Gebiet, aber auch seiner klaren inhaltlichen Darstellung einzigartigen Werk eine Lösung finden."
Richterin am OLG i.R. Ingeborg Schulze-Schröder, Frankfurt am Main, in: NJW, Heft 26/ 2003, zur 32. Auflage
"(...) Einmalig ist in den 'Kostengesetzen' die zusammenfassende Erläuterung aller einschlägigen Vorschriften. (...)
Jedem Proberichter sollte man die 'Kostengesetze' in die Hand drücken, um ihn vor Fehlentscheidungen zu bewahren."
In: ZAP 24/2003, zur 33. Auflage
"(...) Die Neuauflage gibt den Rechtsstand von Anfang Oktober 2003 wieder und berücksichtigt den voraussichtlichen Gesetzesstand zum Jahresbeginn 2004 und damit das "äußerst Erreichbare"."
In: Deutscher Richterbung 5/2003, zur 33. Auflage
"(...) Wer im Kostenrecht aktuell bleiben will, wird trotz der beabsichtigten Neuregelungen auch an dieser 33. Auflage wohl nicht vorbeikommen."
Prof. Udo Hintzen, Berlin, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 5/ 2004, zur 33. Auflage
"(...) Dieses sehr ausgereifte und ausgewogene Werk ist damit Richtern, Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsanwaltsfachangestellten und Sachverständigen nicht nur für das noch geltende Recht eine unentbehrliche Hilfe, sondern wird auch auf Jahre hinaus für jeden Altfall wertvoll sein und bleiben."
In: RdW, 7/ 2004, zur 33. Auflage
"(...) gehört der Hartmann auch in die Handbibliothek eines jeden Patentanwalts, denn insbesondere die BRAGO und das künftige Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden auch für den Patentanwalt immer bedeutsamer."
Dr. Thomas R. Klötzel, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 95. Jg/ 2004, zur 33. Auflage
""Der beste Hartmann ist der neueste Hartmann" - diesen vom Palandt stammenden Werbespruch kann man auch auf den Kommentar zu den Kostengesetzen anwenden, denn nur so kann man sicher sein, die neuesten Entwicklungen berücksichtigt zu haben. (...) Auf die Einzelheiten der Kommentierung, die knapp 2000 Seiten umfasst - also gegenüber den Vorauflagen sogar weniger -, einzugehen verbietet sich angesichts der Fülle des Gebotenen. Dessen Qualität ist oft gelobt worden und für diese Auflage gilt nichts anderes."
Dr. Helmut Büttner, Vors. Richter am OLG, in: FamRZ, Heft 11/ 2004, zur 33. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwalt und Notar Michael Hamburger, zur 34. Auflage:
"Pünktlich zum Inkrafttreten der durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bewirkten teilweise revolutionären Änderung weitester Teile des Kostenrechts sind in der Reihe der Beck'schen Kurzkommentare in 34. Auflage die nunmehr alleine von Dr. Dr. Peter Hartmann bearbeiteten "Kostengesetze" erschienen.
Das Werk stellt gegenüber der Vorauflage eine völlige Neuauflage dar. In gewohnt präziser Diktion und übersichtlicher Gliederung werden die neu geschaffenen Gesetze wie z.B. das RVG und das Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz dargestellt und kommentiert, während die Bearbeitung der teilweise gravierend geänderten Gesetze gegenüber der Vorauflage auf den denkbar aktuellsten Stand gebracht worden ist. Der Kommentar befindet sich in puncto Gesetzgebung auf den Stand vom 01.07.2004 und bei Rechtsprechung und Literatur auf den von Anfang April 2004. Besonders verdienstvoll ist es, dass die voraussichtlichen Änderungen der Länderdurchführungsvorschriften bereits eingearbeitet sind. Die Kommentierung der jeweiligen Übergangsvorschriften ist knapp gehalten, was keinen Mangel darstellt. Regelmäßig erweisen sich die nicht vorhersehbaren Tücken solcher Übergangsvorschriften erst beim Umgang mit dem neuen Gesetz.
Wenn die Verlagswerbung vom "Hartmann" als einem "Standardkommentar de luxe" spricht, so ist das gewiss nicht zu hoch gegriffen. Soweit ersichtlich ist dieser Kurzkommentar einzigartig in der Darstellung und Kommentierung des gesamten Gerichts- und Anwaltskostenrechts mit Nebenvorschriften und der länderspezifischen Ausgestaltung. Sozusagen: "Kostenrecht - alles unter einem Dach!"
Die "Kostengesetze" von Hartmann, die zu einem vernünftigen Preis angeboten werden, sind daher auch in Zukunft ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit Kostenrechnung umzugehen haben und die sich aus ihm ergebenden zum Teil sehr komplizierten Fragen zu lösen haben.
Der "Hartmann" gehört als der kostenrechtliche "Klassiker" ebenso auf die Schreibtische der Richter, Rechtspfleger, Bezirksrevisoren und Gerichtsvollzieher wie in die Bücherschränke der Rechtsanwälte und Notare."
"(...) Wer das neue Recht anzuwenden hat, ist auf das Buch geradezu angewiesen."
In: Dt. Richterbund-Mitteilungen, 03/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Für den Praktiker ein unerlässliches Werk, in dem in altbewährter Form das seit dem 1. Juli 2004 neue Kostenrecht kommentiert wird. (...) unverzichtbares Handwerkzeug des mit kostenrechtlichen Fragen beschäftigten Praktikers."
Ruth Schröder, in: Justizministerialblatt für Hessen, 09/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Hartmann erläutert in bewährter Weise alle Kostenvorschriften einschließlich des RVG knapp, jedoch ausreichend und präzise. Der Kommentar zu den Kostengesetzen von Hartmann ist für jeden forensisch tätigen Anwalt unentbehrlich."
In: RA-Kammer f. d. OLG-Bezirk München, 08-09/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Die "Kostengesetze" von Hartmann ist daher auch in Zukunft ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit Kostenrechnungen umzugehen und zum Teil auch sehr komplizierte Fragen zum Anwaltsgebührenrecht zu lösen haben. Dieses sehr ausgereifte und ausgewogene Werk ist damit Richtern, Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsanwaltsfachangestellten und Sachverständigen eine unentbehrliche Hilfe und gehört ebenso auf die Schreibtische der Richter wie in die Bücherschränke der Rechtsanwälte und Notare. Wer auch immer mit einem kostenrechtlichen Problem befasst wird, wird in diesem, in seiner Vollständigkeit und Aktualität aber auch in seiner klaren inhaltlichen Darstellung, einzigartiges Werk eine Lösung finden."
Albert Vossebürger, Köln, in: NJW, 43/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Die Neuauflage des Hartmann kann alles in allem dem mit kostenrechtlichen Fragen Befassten für die alltägliche Praxis (...) empfohlen werden. (...)"
Staatsanwältin Susanne Taferner, in: Die Justiz, 11/2004, zur 34. Auflage
"(...) jedem zu empfehlen, der sich mit dem Kostenrecht auseinander zu setzen hat."
Helga Hünnekens, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 1/ 2005, zur 34. Auflage
"(...) Das Werk von Hartmann besticht nach wie vor durch seine Vollständigkeit zu sämtlichen in der Praxis relevanten Kostengesetzen und ist daher schon fast für die tägliche Praxis ein "Muss". (...) bietet das Werk nach wie vor einen einzigartigen kommentierten Überblick über sämtliche Kostenvorschriften und ist daher für die Praxis von großem Nutzen. (...)"
Norbert Schneider, in: Anwaltsgebühren Spezial, 9/ 2004, zur 34. Auflage
Zum Werk:
Dieser bewährte Standardkommentar für das gesamte Gerichtskosten- und Anwaltskostenrecht informiert praxisnah und kompakt über alle wichtigen Themen und gibt Antwort auf die praktisch relevanten Fragen. Bereits verarbeitet ist die unerwartet umfangreich ausgefallene Gesetzgebung seit der Vorauflage.
Aus dem Inhalt:
1. Gerichtskostengesetz
2. Kostenordnung und Kostenvorschriften des Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Landwirtschaftsverfahrensgesetzes
3. Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
4. Gerichtsvollzieherkostengesetz
5. Entschädigunggesetz für ehrenamtliche Richter, für Zeugen und Sachverständige
6. Justizverwaltungskostenordnung
7. Durchführungs- und Beitreibungsvorschriften sowie Gebührentabellen.
Die 37. Auflage berücksichtigt die jüngsten Neuregelungen:
2. Justizmodernisierungsgesetz (2. JuMoG) vom 22.12.2006 mit dem Gesetz über den unbaren Zahlungsverkehr
das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21.12.2006
Gesetz zur Errichtung des Bundesamts für Justiz vom 17.12.2006
Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft vom 14.8.2006
Ländervereinbarung über die Gewährung von Reiseentschädigungen und Vorschußzahlungen vom 29.6.2006
Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21.6.2006
und weitere sechs Gesetze.
Rezension:
" (...) Grundsätzlich darf dieses Werk in keiner Rechtsanwaltskanzlei, in keinem Gericht, aber auch in keiner Verwaltung, die sich mit gerichtlichen Fragen auseinandersetzt, fehlen. Das Buch ist als Überblick und (nicht nur) zur Erstorientierung unverzichtbar."
Stephan Schultze, in: Berliner Anwaltsblatt, 05/ 2003, zur 32. Auflage
" (...) Wer auch immer mit einem kostenrechtlichen Problem befasst ist, wird in diesem, in seiner Vollständigkeit auf diesem Gebiet, aber auch seiner klaren inhaltlichen Darstellung einzigartigen Werk eine Lösung finden."
Richterin am OLG i.R. Ingeborg Schulze-Schröder, Frankfurt am Main, in: NJW, Heft 26/ 2003, zur 32. Auflage
"(...) Einmalig ist in den 'Kostengesetzen' die zusammenfassende Erläuterung aller einschlägigen Vorschriften. (...)
Jedem Proberichter sollte man die 'Kostengesetze' in die Hand drücken, um ihn vor Fehlentscheidungen zu bewahren."
In: ZAP 24/2003, zur 33. Auflage
"(...) Die Neuauflage gibt den Rechtsstand von Anfang Oktober 2003 wieder und berücksichtigt den voraussichtlichen Gesetzesstand zum Jahresbeginn 2004 und damit das "äußerst Erreichbare"."
In: Deutscher Richterbung 5/2003, zur 33. Auflage
"(...) Wer im Kostenrecht aktuell bleiben will, wird trotz der beabsichtigten Neuregelungen auch an dieser 33. Auflage wohl nicht vorbeikommen."
Prof. Udo Hintzen, Berlin, in: Der Deutsche Rechtspfleger, 5/ 2004, zur 33. Auflage
"(...) Dieses sehr ausgereifte und ausgewogene Werk ist damit Richtern, Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsanwaltsfachangestellten und Sachverständigen nicht nur für das noch geltende Recht eine unentbehrliche Hilfe, sondern wird auch auf Jahre hinaus für jeden Altfall wertvoll sein und bleiben."
In: RdW, 7/ 2004, zur 33. Auflage
"(...) gehört der Hartmann auch in die Handbibliothek eines jeden Patentanwalts, denn insbesondere die BRAGO und das künftige Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden auch für den Patentanwalt immer bedeutsamer."
Dr. Thomas R. Klötzel, in: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 95. Jg/ 2004, zur 33. Auflage
""Der beste Hartmann ist der neueste Hartmann" - diesen vom Palandt stammenden Werbespruch kann man auch auf den Kommentar zu den Kostengesetzen anwenden, denn nur so kann man sicher sein, die neuesten Entwicklungen berücksichtigt zu haben. (...) Auf die Einzelheiten der Kommentierung, die knapp 2000 Seiten umfasst - also gegenüber den Vorauflagen sogar weniger -, einzugehen verbietet sich angesichts der Fülle des Gebotenen. Dessen Qualität ist oft gelobt worden und für diese Auflage gilt nichts anderes."
Dr. Helmut Büttner, Vors. Richter am OLG, in: FamRZ, Heft 11/ 2004, zur 33. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwalt und Notar Michael Hamburger, zur 34. Auflage:
"Pünktlich zum Inkrafttreten der durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bewirkten teilweise revolutionären Änderung weitester Teile des Kostenrechts sind in der Reihe der Beck'schen Kurzkommentare in 34. Auflage die nunmehr alleine von Dr. Dr. Peter Hartmann bearbeiteten "Kostengesetze" erschienen.
Das Werk stellt gegenüber der Vorauflage eine völlige Neuauflage dar. In gewohnt präziser Diktion und übersichtlicher Gliederung werden die neu geschaffenen Gesetze wie z.B. das RVG und das Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz dargestellt und kommentiert, während die Bearbeitung der teilweise gravierend geänderten Gesetze gegenüber der Vorauflage auf den denkbar aktuellsten Stand gebracht worden ist. Der Kommentar befindet sich in puncto Gesetzgebung auf den Stand vom 01.07.2004 und bei Rechtsprechung und Literatur auf den von Anfang April 2004. Besonders verdienstvoll ist es, dass die voraussichtlichen Änderungen der Länderdurchführungsvorschriften bereits eingearbeitet sind. Die Kommentierung der jeweiligen Übergangsvorschriften ist knapp gehalten, was keinen Mangel darstellt. Regelmäßig erweisen sich die nicht vorhersehbaren Tücken solcher Übergangsvorschriften erst beim Umgang mit dem neuen Gesetz.
Wenn die Verlagswerbung vom "Hartmann" als einem "Standardkommentar de luxe" spricht, so ist das gewiss nicht zu hoch gegriffen. Soweit ersichtlich ist dieser Kurzkommentar einzigartig in der Darstellung und Kommentierung des gesamten Gerichts- und Anwaltskostenrechts mit Nebenvorschriften und der länderspezifischen Ausgestaltung. Sozusagen: "Kostenrecht - alles unter einem Dach!"
Die "Kostengesetze" von Hartmann, die zu einem vernünftigen Preis angeboten werden, sind daher auch in Zukunft ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit Kostenrechnung umzugehen haben und die sich aus ihm ergebenden zum Teil sehr komplizierten Fragen zu lösen haben.
Der "Hartmann" gehört als der kostenrechtliche "Klassiker" ebenso auf die Schreibtische der Richter, Rechtspfleger, Bezirksrevisoren und Gerichtsvollzieher wie in die Bücherschränke der Rechtsanwälte und Notare."
"(...) Wer das neue Recht anzuwenden hat, ist auf das Buch geradezu angewiesen."
In: Dt. Richterbund-Mitteilungen, 03/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Für den Praktiker ein unerlässliches Werk, in dem in altbewährter Form das seit dem 1. Juli 2004 neue Kostenrecht kommentiert wird. (...) unverzichtbares Handwerkzeug des mit kostenrechtlichen Fragen beschäftigten Praktikers."
Ruth Schröder, in: Justizministerialblatt für Hessen, 09/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Hartmann erläutert in bewährter Weise alle Kostenvorschriften einschließlich des RVG knapp, jedoch ausreichend und präzise. Der Kommentar zu den Kostengesetzen von Hartmann ist für jeden forensisch tätigen Anwalt unentbehrlich."
In: RA-Kammer f. d. OLG-Bezirk München, 08-09/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Die "Kostengesetze" von Hartmann ist daher auch in Zukunft ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle, die mit Kostenrechnungen umzugehen und zum Teil auch sehr komplizierte Fragen zum Anwaltsgebührenrecht zu lösen haben. Dieses sehr ausgereifte und ausgewogene Werk ist damit Richtern, Rechtsanwälten, Notaren, Rechtsanwaltsfachangestellten und Sachverständigen eine unentbehrliche Hilfe und gehört ebenso auf die Schreibtische der Richter wie in die Bücherschränke der Rechtsanwälte und Notare. Wer auch immer mit einem kostenrechtlichen Problem befasst wird, wird in diesem, in seiner Vollständigkeit und Aktualität aber auch in seiner klaren inhaltlichen Darstellung, einzigartiges Werk eine Lösung finden."
Albert Vossebürger, Köln, in: NJW, 43/ 2004, zur 34. Auflage
"(...) Die Neuauflage des Hartmann kann alles in allem dem mit kostenrechtlichen Fragen Befassten für die alltägliche Praxis (...) empfohlen werden. (...)"
Staatsanwältin Susanne Taferner, in: Die Justiz, 11/2004, zur 34. Auflage
"(...) jedem zu empfehlen, der sich mit dem Kostenrecht auseinander zu setzen hat."
Helga Hünnekens, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 1/ 2005, zur 34. Auflage
"(...) Das Werk von Hartmann besticht nach wie vor durch seine Vollständigkeit zu sämtlichen in der Praxis relevanten Kostengesetzen und ist daher schon fast für die tägliche Praxis ein "Muss". (...) bietet das Werk nach wie vor einen einzigartigen kommentierten Überblick über sämtliche Kostenvorschriften und ist daher für die Praxis von großem Nutzen. (...)"
Norbert Schneider, in: Anwaltsgebühren Spezial, 9/ 2004, zur 34. Auflage