Jeder Zivilprozess verursacht Kosten. Am Ende eines jeden Gerichtsverfahrens stellt sich daher die Frage: Wer trägt diese Kosten? Das deutsche Zivilprozessrecht beantwortet diese Frage nach der Kostengrundentscheidung mit dem Unterliegensprinzip. Da dieser Grundsatz seit seiner Einführung mit der Civilprozeßordnung 1877 durch zahlreiche Rechtsetzungen und Rechtsfortbildungen aufgeweicht wurde, führt das deutsche Kostenrecht heute ein komplexes und umstrittenes Eigenleben. Der Autor stellt die wesentlichen Problemstellungen und Kritiken systematisch dar und vergleicht die deutsche mit der englischen Rechtslage. Darauf aufbauend unterbreitet er einen Vorschlag für eine gesetzgeberische Neuregelung, die dem richterlichen Entscheidungsspielraum stärkeres Gewicht verleiht.