In Deutschland leidet eine große Zahl an Frauen unter zu großen Brüsten. Bei einigen Frauen sind die Brüste so groß, dass die Oberweite zur körperlichen oder seelischen Belastung wird. Manchmal hilft dann nur eine operative Verkleinerung der Brüste. Allerdings sträuben sich die Krankenkassen, die hierfür anzufallenden Kosten zu übernehmen und lehnen die Anträge mit der Begründung ab, die Patientinnen sollten zunächst einmal eine Gewichtsreduktion durchführen, nur um dann in vielen Fällen dann doch eine entsprechende Kostenübernahme zu verweigern. Dann oftmals mit der Begründung, dass es keinen medizinischen Zusammenhang zwischen Brustgewicht und körperlichen Beschwerden gebe. Die Sozialgerichte übernehmen diese Aussage unreflektiert und auch vielen medizinischen Gutachtern ist der Stand der medizinischen Forschung anscheinend unbekannt, so dass dem Leidensdruck der weiblichen Patientinnen nicht abgeholfen wird. Dieser Aufsatz räumt mit den pauschalen Aussagen der Krankenkassen und auch der mangelhaften Reflektion der Gerichte und der Sachverständigen auf.
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