Als "Kraftbayrisch" 1912 erschien, machte das Buch Schlagzeilen. Es wurde - nicht zuletzt aufgrund negativer Gutachten des berühmt-berüchtigten Zensurbeirats bei der Polizeidirektion München - wegen "Verbreitung unzüchtiger Schriften" (
184 Reichsstrafgesetzbuch) verboten und beschlagnahmt. Der darauf folgende Prozeß um dieses Skandalbuch vor dem Königlichen Landgericht München I wurde erst durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad, Ludwig Ganghofer und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma schrieb damals: "Aus Prüderie - denn die Sittlichkeit hat mit diesem ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun - eine Sammlung alter und neuer Kraftworte, die immer wieder im Volke entstehen, unterdrücken, heißt wirkliche Volkskunde verbieten." - "Kraftbayrisch" wurde schließlich freigegeben und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufgebürdet.
184 Reichsstrafgesetzbuch) verboten und beschlagnahmt. Der darauf folgende Prozeß um dieses Skandalbuch vor dem Königlichen Landgericht München I wurde erst durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad, Ludwig Ganghofer und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma schrieb damals: "Aus Prüderie - denn die Sittlichkeit hat mit diesem ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun - eine Sammlung alter und neuer Kraftworte, die immer wieder im Volke entstehen, unterdrücken, heißt wirkliche Volkskunde verbieten." - "Kraftbayrisch" wurde schließlich freigegeben und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufgebürdet.