Umfassendes Versorgungsmanagement
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Der Ratgeber Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt? Welche Maßnahmen können verordnet werden?Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten? Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen? Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter imBelegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Der Ratgeber Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt? Welche Maßnahmen können verordnet werden?Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten? Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen? Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter imBelegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.