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Der Inhalt: Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) bringt den Krankenhäusern neben kurzfristig wirksamen finanziellen Erleichterungen auch eine Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr sowie eine ganze Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen, die die Krankenhäuser betreffen und entsprechend umgesetzt werden müssen. Das Buch erläutert die neuen Bestimmungen des KHRG und dessen Auswirkungen auf die Krankenhäuser und beschäftigt sich vor allem mit den Fragen zu den strukturellen Veränderungen: - Wie wirken sich die neuen Bestimmungen des KHRG im Krankenhausalltag aus? - Welche…mehr

Produktbeschreibung
Der Inhalt:
Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) bringt den Krankenhäusern neben kurzfristig wirksamen finanziellen Erleichterungen auch eine Verlängerung der Konvergenzphase um ein Jahr sowie eine ganze Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen, die die Krankenhäuser betreffen und entsprechend umgesetzt werden müssen.
Das Buch erläutert die neuen Bestimmungen des KHRG und dessen Auswirkungen auf die Krankenhäuser und beschäftigt sich vor allem mit den Fragen zu den strukturellen Veränderungen:
- Wie wirken sich die neuen Bestimmungen des KHRG im Krankenhausalltag aus?
- Welche rechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?
- Welche Schritte müssen die Krankenhäuser selbst in der Umsetzung unternehmen?
Themen:
- Anteilige Tarifrefinanzierung
- Förderprogramm Pflege
- Psychiatrie und Psychosomatik (Verbesserte Finanzierung/Psych-Entgeltsystem)
- Ausbildungsfinanzierung
- Mehrkosten ärztliche Weiterbildung
- Verlängerung der Konvergenzphase
- Vereinbarung des Erlösbudgets
- Preisabschläge bei vereinbarten Mehrleistungen
- Preisabschläge bei geringeren Tarifzuwächsen
- Bundesbasisfallwertkorridor
- Investitionspauschalen
- Orientierungswert
- MDK-Prüfungen
- Honorarverträge (Neuregelung Belegärzte)
- Praxiskliniken
- (Krankenhauszuzahlungen, NUB, QS, Spezialambulanzen, GKV-Rechnungsabschlag, KHStatV, AbgrV)
Autorenporträt
RA Dr. Bernd Halbe ist ein ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung im Arzt- und Medizinrecht. Als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei berät er vorwiegend Ärzte und Krankenhäuser sowie Zahnärzte und Apotheken bei der Konzeption und Umsetzung unterschiedlichster Kooperationsformen. Breiten Raum nehmen hier u.a. Ärztehäuser, Gesundheitszentren und Medizinische Versorgungszentren sowie Verträge zur integrierten Versorgung ein. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der RWTH Aachen.