Das Krankenhausrecht steuert die Tätigkeit der Krankenhausleitungen und die strategischen Entscheidungen der Krankenhausträger. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu den klassischen Feldern des Krankenhausrechts gehört die staatliche Planung und Finanzierung der Krankenhäuser sowie die arbeitsrechtliche Thematik mit Chefärzten. Sie stehen im Mittelpunkt des Buches. Dargestellt werden aber auch die rechtlichen Vorgaben bei Krankenhaus-GmbHs, bei der Werbung für Krankenhausleistungen, bei Zusammenschlüssen und Kooperationen von Krankenhäusern, bei der Arzneimittelversorgung sowie die Besonderheiten im Steuerrecht und beim Jahresabschluss.
Deshalb ist die vorgelegte Gesamtdarstellung des Krankenhausrechts ein Gemeinschaftswerk von jeweils in ihrem Bereich spezialisierten Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern aus den Sozietäten OPPENLÄNDER Rechtsanwälte und Ebner, Stolz & Partner.
Es richtet sich an die Verantwortlichen in Krankenhäusern und bei den Krankenhausträgern.
Deshalb ist die vorgelegte Gesamtdarstellung des Krankenhausrechts ein Gemeinschaftswerk von jeweils in ihrem Bereich spezialisierten Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern aus den Sozietäten OPPENLÄNDER Rechtsanwälte und Ebner, Stolz & Partner.
Es richtet sich an die Verantwortlichen in Krankenhäusern und bei den Krankenhausträgern.