Eine Untersuchung zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu Kreditnehmereinheiten durch 19 Abs. 2 KWG bei Krediten an bankeigene und bankfremde "Konzerne". Dissertationsschrift
Eine Untersuchung zur Zusammenfassung von Kreditnehmern zu Kreditnehmereinheiten durch 19 Abs. 2 KWG bei Krediten an bankeigene und bankfremde "Konzerne". Dissertationsschrift
Gegenstand der Untersuchung ist die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenfassung von Unternehmen und Personen zu "Kreditnehmereinheiten" oder "Risikoeinheiten" ( 19 Abs. 2 KWG). Sie ist für die Kreditwirtschaft durch eine u.a. deutlich geschäftsbegrenzende Wirkung (Einzelkredit, Volumen aller Großkredite) von erheblicher praktischer Bedeutung. Zunächst werden ausführlich die Konsequenzen der Vorschrift ( 10 und 13 bis 18) betrachtet. Kern der Untersuchung ist die Ableitung von auslegungsleitenden Zwecksätzen für die Kreditnehmereinheit und darauf aufbauend das detaillierte Feststellen des…mehr
Gegenstand der Untersuchung ist die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenfassung von Unternehmen und Personen zu "Kreditnehmereinheiten" oder "Risikoeinheiten" ( 19 Abs. 2 KWG). Sie ist für die Kreditwirtschaft durch eine u.a. deutlich geschäftsbegrenzende Wirkung (Einzelkredit, Volumen aller Großkredite) von erheblicher praktischer Bedeutung. Zunächst werden ausführlich die Konsequenzen der Vorschrift ( 10 und 13 bis 18) betrachtet. Kern der Untersuchung ist die Ableitung von auslegungsleitenden Zwecksätzen für die Kreditnehmereinheit und darauf aufbauend das detaillierte Feststellen des materiellen Einzugsbereichs der komplexen Regelung. Sie kommt zu einem deutlich geringeren Zusammenfassungsgrad, als er der gegenwärtigen Aufsichtspraxis entspricht. Ziel der Untersuchung, die die Änderungen der 5. KWG-Novelle einschließt, ist es, der Kreditbearbeitung einschlägige Hilfestellung zu geben.
Der Autor: Wolf-Alexander Zapf wurde 1955 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main; erstes juristisches Staatsexamen 1983. Referendardienst am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Zweites juristisches Staatsexamen 1986. Eintritt in das Bankhaus Gebrüder Bethmann 1987. Dort zunächst Assistent des Leiters Kredit, anschließend Assistent der Geschäftsleitung sowie Leiter des Vorstandssekretariats. Danach Leiter Merger & Akquisitions. 1993 bis 1995 zuständig für das Kreditrisikomanagement. Promotion 1994. Seit 1995 ist er Portfoliomanager im Zentralbereich Kreditrisikosteuerung der Bayerischen Vereinsbank AG, München.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Auswirkungen des 19 Abs. 2 auf die materiellen Rechtsfolgen des KWG - Notwendige Abgrenzung zur Vorfrage der Kreditnehmerbestimmung ( 19 Abs. 1) - Auslegungsleitende Zwecksätze aus der ratio legis des 19 Abs. 2 KWG - Detaillierte Darstellung des materiellen Einzugskreises des 19 Abs. 2 KWG unter Gegenüberstellung der jeweiligen bankaufsichtlichen Auslegungspraxis - Das Verhältnis der einzelnen Tatbestände zueinander (Konkurrenzen) - Einflußfaktoren und Erkenntnismöglichkeiten für eine zutreffende Zusammenfassung (Bilanzkonzern etc.) - Darstellung der Auswirkungen des durch die 5. KWG-Novelle '94 geänderten Begriffs der "Kreditnehmereinheit" und die Einführung der "Risikoeinheit".
Aus dem Inhalt: Auswirkungen des 19 Abs. 2 auf die materiellen Rechtsfolgen des KWG - Notwendige Abgrenzung zur Vorfrage der Kreditnehmerbestimmung ( 19 Abs. 1) - Auslegungsleitende Zwecksätze aus der ratio legis des 19 Abs. 2 KWG - Detaillierte Darstellung des materiellen Einzugskreises des 19 Abs. 2 KWG unter Gegenüberstellung der jeweiligen bankaufsichtlichen Auslegungspraxis - Das Verhältnis der einzelnen Tatbestände zueinander (Konkurrenzen) - Einflußfaktoren und Erkenntnismöglichkeiten für eine zutreffende Zusammenfassung (Bilanzkonzern etc.) - Darstellung der Auswirkungen des durch die 5. KWG-Novelle '94 geänderten Begriffs der "Kreditnehmereinheit" und die Einführung der "Risikoeinheit".
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