Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: passed, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Masterstudiengang, Master of Business Administration Nr. 30080; Studienzug 2, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit ist dem Zweck gewidmet, unter Anwendung verschiedener regulatorischer Kreditrisikomessmethoden, die elementaren Wirkungsmechanismen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen und der Kreditkonditionen zu verdeutlichen, um Aussagen der aufgestellten Hypothese einzelfallbezogen und im Gesamtkontext der deutschen Kreditwirtschaft zu analysieren und zu verifizieren.
Für das Risiko, dass Kreditverluste höher ausfallen als erwartet, brauchen Banken ein Eigenkapitalpolster. Dieses Grundkonzept der Basel-II-Rahmenvereinbarung wurde bereits im bisherigen Basler-I-Akkord umgesetzt. Dem Kreditrisikomanagement fällt dabei die Aufgabe zu, die Kreditrisiken unter anderem zu ermitteln und zu bemessen, um sicherzustellen, dass ein ausreichendes Eigenkapitalpolster zur Kreditrisikoabdeckung verfügbar ist. Dabei entstehen den Instituten Risikokosten, die im Rahmen der Kreditkonditionierung angemessen vergütet werden sollen. Die neuen Methoden zur Kreditrisikomessung, die der Berechnung der Eigenkapitalanforderung zugrunde liegen, bilden dabei die Grundlage des Kreditrisikomanagements. Im Vergleich zu Basel-I, das nur eine risikopauschale Eigenkapitalunterlegung forderte, soll Basel-II sich nun stärker an den tatsächlichen Kreditrisiken der Schuldner ausrichten. Vor diesem Hintergrund wurde die folgende Arbeitsthese aufgestellt:
Die Basel-II-Rahmenvereinbarung zur Kreditrisikomessung trägt zu einer "verbesserten" Eigenkapitalanforderung im Sinne von Risikodifferenzierung und Entlastung bei und führt zu risikoadäquaten Kreditkonditionen.
Anmerkung des Autors: Die Arbeit trägt gleichfalls zum Verständnis bei, mit welchem Bewertungs- und Ermessensspielraum nach Basel-II Risikopositionen mit Eigenkapital zu unterlegen sind. Gerade im Kontext der Finanzkrise wird verständlich, dass Basel-II mithin kontraproduktiv sein könnte und ein größerer Risikoappetit begünstigt wird. Der Ruf nach einer Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen ist daher nachvollziehbar - Basel-III könnte eine adäquate Antwort geben!
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Für das Risiko, dass Kreditverluste höher ausfallen als erwartet, brauchen Banken ein Eigenkapitalpolster. Dieses Grundkonzept der Basel-II-Rahmenvereinbarung wurde bereits im bisherigen Basler-I-Akkord umgesetzt. Dem Kreditrisikomanagement fällt dabei die Aufgabe zu, die Kreditrisiken unter anderem zu ermitteln und zu bemessen, um sicherzustellen, dass ein ausreichendes Eigenkapitalpolster zur Kreditrisikoabdeckung verfügbar ist. Dabei entstehen den Instituten Risikokosten, die im Rahmen der Kreditkonditionierung angemessen vergütet werden sollen. Die neuen Methoden zur Kreditrisikomessung, die der Berechnung der Eigenkapitalanforderung zugrunde liegen, bilden dabei die Grundlage des Kreditrisikomanagements. Im Vergleich zu Basel-I, das nur eine risikopauschale Eigenkapitalunterlegung forderte, soll Basel-II sich nun stärker an den tatsächlichen Kreditrisiken der Schuldner ausrichten. Vor diesem Hintergrund wurde die folgende Arbeitsthese aufgestellt:
Die Basel-II-Rahmenvereinbarung zur Kreditrisikomessung trägt zu einer "verbesserten" Eigenkapitalanforderung im Sinne von Risikodifferenzierung und Entlastung bei und führt zu risikoadäquaten Kreditkonditionen.
Anmerkung des Autors: Die Arbeit trägt gleichfalls zum Verständnis bei, mit welchem Bewertungs- und Ermessensspielraum nach Basel-II Risikopositionen mit Eigenkapital zu unterlegen sind. Gerade im Kontext der Finanzkrise wird verständlich, dass Basel-II mithin kontraproduktiv sein könnte und ein größerer Risikoappetit begünstigt wird. Der Ruf nach einer Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen ist daher nachvollziehbar - Basel-III könnte eine adäquate Antwort geben!
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