Nach der Nahbereichsrechtsprechung sind Kreditsicherheiten von Angehörigen eines Darlehensnehmers sittenwidrig, wenn diese krass finanziell überfordert sind und kein Eigeninteresse am Kredit haben. Eine Ausnutzung von emotionaler Bindung durch den Gläubiger wird dabei vermutet. Diese Handhabung des BGH stellt der Autor vollumfänglich dar. Weiter unterbreitet er zahlreiche Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Berechnung der krassen finanziellen Überforderung und zur Voraussetzung des engen persönlichen Näheverhältnisses. Darüber hinaus steckt er die Grenzen des Anwendungsbereichs ab, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher als Gläubiger oder auf Sicherungsgrundschulden sowie Darlehensverträge statt Personalsicherheiten.
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