Praxisorientiertes Werk zum Recht der Kreditsicherung.
Das Recht der Kreditsicherung spielt insbesondere in der juristischen Beratungspraxis eine entscheidende Rolle und umfasst all diejenigen Rechtsformen, deren Hauptzweck es ist, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Gläubiger, z.B. der Verkäufer und Inhaber einer (Kaufpreis-)Forderung, zu seinem Recht (Kaufpreiszahlung) kommt - sei es, dass der Schuldner (Käufer) seiner Leis-tungspflicht (Zahlung des Kaufpreises) nachkommt, sei es, dass ein anderer als der Schuldner die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände des Schuldners zugreifen kann.
Das vorliegende Werk behandelt mit großer Klarheit und der notwendigen Balance zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe die Rechtsinstitute, die der Aufgabe dienen, den Kredit eines Schuldners zu sichern. Besonders behandelt werden die Kreditsicherung durch
- Schuldbeitritt,
- Bürgschaft,
- Patronatserklärung,
- Garantie,
- Sicherungsübereignung,
- Sicherungsabtretung,
- Eigentumsvorbehalt,
- Pool-Vereinbarungen,
- Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten,
- Hypotheken und Grundschuld.
Das Recht der Kreditsicherung spielt insbesondere in der juristischen Beratungspraxis eine entscheidende Rolle und umfasst all diejenigen Rechtsformen, deren Hauptzweck es ist, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der Gläubiger, z.B. der Verkäufer und Inhaber einer (Kaufpreis-)Forderung, zu seinem Recht (Kaufpreiszahlung) kommt - sei es, dass der Schuldner (Käufer) seiner Leis-tungspflicht (Zahlung des Kaufpreises) nachkommt, sei es, dass ein anderer als der Schuldner die Schuld erfüllt, sei es, dass der Gläubiger zum Zwecke der Befriedigung seines Anspruchs auf bestimmte Vermögensgegenstände des Schuldners zugreifen kann.
Das vorliegende Werk behandelt mit großer Klarheit und der notwendigen Balance zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe die Rechtsinstitute, die der Aufgabe dienen, den Kredit eines Schuldners zu sichern. Besonders behandelt werden die Kreditsicherung durch
- Schuldbeitritt,
- Bürgschaft,
- Patronatserklärung,
- Garantie,
- Sicherungsübereignung,
- Sicherungsabtretung,
- Eigentumsvorbehalt,
- Pool-Vereinbarungen,
- Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten,
- Hypotheken und Grundschuld.