Die Mark Brandenburg bestand seit ihrer Entstehung aus Landschaften, in denen die Stände und die Amtsträger des Landesfürsten miteinander über ihre Angelegenheiten berieten. Zu diesen Landschaften gehörte der Barnim, der in der politischen Gliederung der Mark seit dem 14./15._Jahrhundert in die Kreise Nieder- und Oberbarnim zerfi el. In den brandenburgischen Kreisen trafen die regionalen Kräfte mit ihrem Wunsch nach Selbstverwaltung und die preußische Staatsverwaltung mit ihren zentralisierenden Absichten aufeinander. Die Kreisverwaltungen mit dem Landrat an der Spitze waren dazu bestimmt, sowohl die Vorstellungen der Kreisangehörigen in den staatlichen Zentralbehörden zur Geltung zu bringenals auch deren politische Vorgaben vor Ort umzusetzen. In sieben Beiträgen wird geschildert, wie sich die Kreise Ober- und Nieder barnim bzw. der Kreis Barnim und ihre Landräte unter diesen Rahmen bedingungen vom frühen 18. Jahrhundert bis zur Kreisgebietsreform von 1993 immer wieder gewandelthaben. Im Mittelpunkt stehen der territo riale Zuschnitt der Kreise, ihre Aufgabengebiete, die Auswahl und Bestimmung der Landräte in monarchischen, demokratischen und diktatorischen Zeiten.
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