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Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Akad. Dir. Dr. Peter Greulich, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: In der Bundesrepublik Deutschland fallen jährlich allein im Produzierenden Gewerbe rund 260 Mio. Tonnen Abfall an. Daneben sind noch ca. 15 Mio. Tonnen Sonderabfall zu entsorgen. Mit fast 90 v. H. ist die Deponierung weiterhin der mengenmäßig bedeutendste Weg der Abfallentsorgung. Aber die Kapazitäten sind erschöpft; eine…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Akad. Dir. Dr. Peter Greulich, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In der Bundesrepublik Deutschland fallen jährlich allein im Produzierenden Gewerbe rund 260 Mio. Tonnen Abfall an. Daneben sind noch ca. 15 Mio. Tonnen Sonderabfall zu entsorgen. Mit fast 90 v. H. ist die Deponierung weiterhin der mengenmäßig bedeutendste Weg der Abfallentsorgung. Aber die Kapazitäten sind erschöpft; eine ausreichende Aufnahmefähigkeit der Deponien für die verschiedenen Schadstoffe ist häufig nicht mehr gegeben. Zudem werden die Flächen für die Deponierung knapper. Die Entsorgungsproblematik wird durch die mangelnde öffentliche Akzeptanz für Entsorgungsanlagen noch vergrößert. Die Folgen sind beträchtlich: Die Umweltmedien werden zunehmend belastet. Die Kosten für die Behandlung und Entsorgung von Abfällen sind erheblich gestiegen. Infolgedessen haben sich die Fälle illegaler Verbringungen vor allem in die Staaten Mittel- und Osteuropas gehäuft. Und nicht zuletzt machen die Engpässe in der Abfallentsorgung auch die ökölogischen und ökonomischen Grenzen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sichtbar.
Als einer der führenden Industriestaaten ist die Bundesrepublik gleichzeitig auch einer der Ressourcenverbraucher. Da Deutschland aber ein rohstoffarmes Land ist, müssen die meisten Rohstoffe eingeführt werden. Der sparsame Umgang mit den Ressourcen, die Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen ist deshalb nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch eine zwingende wirtschaftliche Notwendigkeit. Die systematische Entwicklung einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft, in der Produktion, Verteilung und Gebrauch von Gütern sowie deren Entsorgung als geschlossenes System gesehen werden, ist vor diesem Hintergrund unerläßlich. Der Staat, die Wirtschaft und jeder einzelne ist hier gleichermaßen gefordert. Mit Blick auf das ordnungsrechtliche Instrumentarium wurde der erste Schritt von einem bloßen Recht der Abfallwirtschaft mit der vierten Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes im Jahre 1986 vollzogen. Einen weiteren Schritt hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen getan.
Gang der Untersuchung:
Im folgenden Abschnitt sollen zunächst einige Daten zur Situation der Abfallentsorgung in Deutschland die angesprochene Problematik veranschaulichen. Im dritten Abschnitt dieser Arbeit sind die europarechtlichen Vorgaben im Bereich der Abfallwirtschaft ausgeführt, da die Regelung des Abfallrechts nicht allein auf nationale Gesetzte beschränkt ist. Vor allem die mehrfach geänderten Richtlinien der EG wirken intensiv auf das nationale Recht ein. Im europäischen wie im bestehenden deutschen Abfallrecht ist die Abgrenzungsproblematik zwischen Abfall und Wirtschaftsgut eine zentrale Fragestellung. Inhalt und Anwendungsbereich des Abfallbegriffes müssen bestimmt werden. Aus diesem Grund nehmen die Ausführungen zum Abfallbegriff in der vorliegenden Arbeit einen breiten Raum ein.
Im vierten Abschnitt schließt sich eine Darstellung der derzeit geltenden Regelungen des deutschen Abfallrechts an, um den aus diesem Gesetz begründeten Reformbedarf abzuleiten, der zur Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geführt hat. Dieses wird im fünften Abschnitt ausführlich dargestellt und diskutiert. Als besonderer Aspekt wird sich die im Kreislaufwirtschaftsgesetz erstmals gesetzlich festgeschriebene Produktverantwortung erweisen. Die Grundlagen für diese wurde bereits mit der Verpackungsverordnung geschaffen. Die Erfahrungen, die mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung gesammelt wurden, können als Ausgangsbasis für eine Analyse der Wirkungen der Produktverantwortung diene...
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