Am 24.6.94 nahm der Bundestag das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen auf der Grundlage der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses an. Das Gesetz wird am 7.10.96 in Kraft treten. Wesentlicher Bestandteil des neuen Abfallrechts ist das in Artikel 1 enthaltene Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Es übernimmt den europäischen Abfallbegriff und beendet damit die sprachlichen Verwirrungen, die durch die Begriffe "Abfall", "Wirtschaftsgut", "Wertstoff", "Reststoff" entstanden waren. Zukünftig wird es nur noch "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" geben. Gleichzeitig enthält das Gesetz einen klaren Vorrang der Abfallvermeidung vor der Abfallverwertung. Das Buch enthält neben dem neuen Gesetzestext mit Materialien alle einschlägigen Rechtsverordnungen udn Verwaltungsvorschriften und einen Großteil der beschlossenen EG-Richtlinien.