Die Umwelt, die vom Menschen zu militärischen Zwecken manipuliert wird oder den Auswirkungen des Krieges zum Opfer fällt, wird bei bewaffneten Konflikten immer verletzt, da es zu schweren Verschmutzungen und Schäden an den Ressourcen von Flora und Fauna kommt, selbst in geschützten Gebieten. Um diese Schäden zu verhindern oder zu bekämpfen, hat es die internationale Gesellschaft bei der Festlegung der Regeln, die für bewaffnete Konflikte gelten sollen, nicht versäumt, auch Normen zum Schutz der Umwelt zu definieren. Wie bei jeder anderen Rechtsnorm ist es für die Staaten verpflichtend, die internationalen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt in Kriegszeiten einzuhalten. Ist dies nicht der Fall, muss ihre internationale Verantwortung für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und die Verhinderung der Wiederholung solcher Verstöße geltend gemacht werden können. In diesem Sinne müssen die Bemühungen, mehrere Hindernisse für die Umsetzung der internationalen Verantwortung der Staaten zu beseitigen, fortgesetzt werden und durch die weltweite Einrichtung eines Umweltgerichtshofs nach dem Vorbild des Internationalen Strafgerichtshofs gekrönt werden.
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