1997 stand erstmals ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher vor einem Schweizer Gericht. 1999 kam es zum ersten Mal zu einer Verurteilung eines Einzelnen wegen der Verletzung der Genfer Konventionen durch die Schweizer Justiz. Diese Verfahren betrafen Vorkommnisse im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda. Mehr als 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs kam es damit zu den ersten schweizerischen Verfahren gegen sogenannte "Kriegsverbrecher". Richter, Ankläger, Untersuchungsrichter, Verwaltungsjuristen, Journalisten und andere direkt und indirekt an den Verfahren beteiligte Juristinnen und Juristen tragen durch die Schilderung ihrer persönlichen Eindrücke und Erfahrungen dazu bei, ein Stück Zeitgeschichte lebendig zu erhalten und für die heute bestehenden Verfolgungsmöglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene fruchtbar zu machen.