Mit dem Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung scheint auch das Strafrecht einen Beitrag im Kampf gegen Kinderarmut zu leisten. Der damit einhergehenden Kriminalisierung säumiger unterhaltspflichtiger Elternteile wird in der Arbeit kritisch nachgegangen. Im Rahmen einer Aktenauswertung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg i. Br. gewonnene Erkenntnisse zur gegenwärtigen Anwendungspraxis finden dabei Eingang in eine rechtsgutsbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung, die sowohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch Überlegungen der strafrechtskritischen Rechtsgutslehre in sich vereint. Deutlich wird der bestehende Reformbedarf zu § 170 Abs. 1 StGB im gegenwärtigen Sozialstaat.