Die letzte deutschsprachige "Kriminalpsychopathologie" ist von Karl Birnbaum im Jahre 1931 verfaßt worden. Es handelt sich um eine Anwendung der damaligen deutschen Psychiatrie auf die Phänomene des Verbrechens. Ein derartiges Vorge hen ist heute nicht mehr ausreichend. Kriminalpsychopathologie darf sich nicht in Kriminalpsychiatrie erschöpfen, sondern muß als eigenständige Disziplin verstan den werden, welche die Erkenntnisse der gesamten Psycho-, Bio- und Soziowissen schaften auswertet. Zur Bestimmung ihres Bereiches hat sich Kriminalpsychopa thologie mit Normativitäten zu befassen. Daher stehen kriminalisierende und pathologisierende Normativität als erkenntnistheoretische Gesichtspunkte an vor derster Stelle. Dieses Buch wendet sich an den in der Praxis stehenden Strafjuristen und Kri minalisten. Es handelt sich nicht um ein Lehrbuch. Erreicht werden soll ein Einstieg in das schwer überschaubare Gebiet der Kriminalpsychopathologie vornehmlich unter dem wesentlichen Gesichtspunkt der Gefiihrlichkeit. Dem vorgelegten Text liegt eine jahrzehntelange Beschäftigung und Erfahrung mit den bearbeiteten Problemen zugrunde. Mein ehemaliger Doktorand E. C. Rau tenberg ist in mehrjähriger Zusammenarbeit in die Rolle des Mitautors hineinge wachsen. Besonderer Dank gebührt Frau Oberstaatsanwältin Dagmar Pohl-Laukamp, Justizministerium Kiel, für die kritische Durchsicht des Manuskriptes.
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