Im Anschluss an die Attentate vom 11. September 2001 in den USA wurde, wie so oft in Zeiten terroristischer Bedrohung, das materielle Organisationsstrafrecht zum Ziel der gesetzgeberischen Aktivitäten. Der neugeschaffene
129b Strafgesetzbuch diente dabei dem Anliegen, auch ausländische kriminelle und terroristische Organisationen dem Regime der nationalen Vereinigungstatbestände zu unterwerfen. Die Untersuchung bietet eine Analyse und Präzisierung der nicht unproblematischen Bestimmung. Dargestellt werden zugleich der Gesamtzusammenhang der Bekämpfung terroristischer Phänomene mit Mitteln des materiellen Strafrechts sowie Grundlagen und Probleme der Organisationsdelikte. Die Arbeit ist ein umfassender Beitrag zu Fragen der Bekämpfung internationaler Vereinigungskriminalität.
129b Strafgesetzbuch diente dabei dem Anliegen, auch ausländische kriminelle und terroristische Organisationen dem Regime der nationalen Vereinigungstatbestände zu unterwerfen. Die Untersuchung bietet eine Analyse und Präzisierung der nicht unproblematischen Bestimmung. Dargestellt werden zugleich der Gesamtzusammenhang der Bekämpfung terroristischer Phänomene mit Mitteln des materiellen Strafrechts sowie Grundlagen und Probleme der Organisationsdelikte. Die Arbeit ist ein umfassender Beitrag zu Fragen der Bekämpfung internationaler Vereinigungskriminalität.