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Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,2, SRH Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Methoden und Handlungskompetenzen. Krisen- und Konfliktintervention, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rolle die Soziale Arbeit bei der Prävention, Intervention und Unterstützung von Frauen in familiären konfliktbelasteten Situationen hinsichtlich häuslicher Gewalt einnimmt. Wenn die Soziale Arbeit sich als Menschenrechtsprofession versteht und ihre Mandate den Schutz des Einzelnen vor Verletzungen der Rechte und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,2, SRH Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Methoden und Handlungskompetenzen. Krisen- und Konfliktintervention, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rolle die Soziale Arbeit bei der Prävention, Intervention und Unterstützung von Frauen in familiären konfliktbelasteten Situationen hinsichtlich häuslicher Gewalt einnimmt. Wenn die Soziale Arbeit sich als Menschenrechtsprofession versteht und ihre Mandate den Schutz des Einzelnen vor Verletzungen der Rechte und Freiheiten, systematischen Rechtsverletzungen und Chancenungleichheit sowie die Menschenrechtsbildung und Gewährleistung institutioneller Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechte beinhaltet, muss sich die Profession vor diesem Hintergrund mit der Thematik der häuslichen Gewalt als Menschenrechtsverletzung auseinandersetzen. Werden Frauen durch häusliche Gewalt in Familien- oder Paarbeziehungen physisch, psychisch oder materiell verletzt, erleben sie Einschränkungen ihrer Freiheit, Sicherheit, Gesundheit, ihrer Gleichstellung in der Familie und zuweilen wird ihnen auch das Recht auf ihr Leben genommen. Einhergehend damit, sowie einer Gewaltanwendung, erfolgt eine Diskriminierung der Frau, gegen die sich die Vereinten Nationen aussprechen. Zwar wird eine Menschenrechtsverletzung als vom Staat begangen verstanden, allerdings könnte im Kontext der häuslichen Gewalt angenommen werden, dass der Staat seinen Schutz- und Gewährleistungspflichten nicht ausreichend nachkommt. Anzureißen ist einleitend ein weiter Aspekt: In einer Familie, die als das Zusammenleben von zwei Generationen in einer Eltern-Kind-Beziehung definiert wird, sind Kinder von häuslicher Gewalt immer indirekt oder direkt mitbetroffen. Eichhorn spricht davon, dass häusliche Gewalt immer zugleich auch Kindeswohlgefährdung ist und kritisiert aber zugleich, dass beim Bekanntwerden einer Gefährdungslage, die Jungendämter sich zuerst auf den Schutz des Kindes fokussieren und die von Gewalt betroffenen Frauen lediglich als Mütter betrachten, die ihr Kind zu schützen haben. Auf von Gewalt betroffene Frauen wird in ihrer Mutterrolle zusätzlicher Druck ausgeübt, die Beziehung zu verlassen. Tun sie dies nicht, wird ihnen vorgeworfen, beim Schutz des Kindes zu versagen. Daraus resultiert, dass Frauen auf kindesgefährdende Situationen weniger aufmerksam machen, um sich nicht staatlicher Interventionen, wie der Herausnahme des Kindes aus der Familie, ausgesetzt zu sehen.
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