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Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR außer der Staatssicherheit auch die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Staatsanwälte sicherten die Ermittlungsergebnisse der MfS-Untersuchungsabteilungen im Zuge der Anklageerhebung formal-juristisch ab. Ihrer gesetzlichen Rolle als »Hüterin des Rechts« kam die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren allerdings nur mit deutlichen Abstrichen nach.Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand neuer Fall- und Aktenanalysen, dass das Mit- und Nebeneinander beider Institutionen über die Jahre variierte und dass die gesetzliche Rolle der…mehr

Produktbeschreibung
Für die Steuerung politischer Strafprozesse war in der DDR außer der Staatssicherheit auch die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Staatsanwälte sicherten die Ermittlungsergebnisse der MfS-Untersuchungsabteilungen im Zuge der Anklageerhebung formal-juristisch ab. Ihrer gesetzlichen Rolle als »Hüterin des Rechts« kam die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren allerdings nur mit deutlichen Abstrichen nach.Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand neuer Fall- und Aktenanalysen, dass das Mit- und Nebeneinander beider Institutionen über die Jahre variierte und dass die gesetzliche Rolle der Staatsanwaltschaft zu einer verstärkten formalen Rechtsförmigkeit in MfS-Verfahren beigetragen hat. Insbesondere detaillierte Textvergleiche zwischen MfS-Ermittlungsberichten und Anklageschriften machen die politische Strafjustiz als äußerlich regelorientiertes, im MfS geheimpolizeilich, politisch und rechtlich vorselektiertes sowie von Staatsanwälten juristisch und rechtsideologisch nachpräpariertes machtpolitisches Sanktionsinstrument der SED-Herrschaft deutlich.
Autorenporträt
Dr. Christian Booß war Projektkoordinator im Forschungsbereich des Stasi-Unterlagen-Archivs. Er lebt als freier Autor in Berlin.