Wenn es um die Qualifizierung von Tatsachen geht, entstehen oft Zweifel an den Grenzen und der Reichweite von Rechtsnormen angesichts der tatsächlichen Ereignisse. In der Tat werden die Worte des Gesetzes angesichts eines konkreten Falles unpräzise und erfordern eine hermeneutische Anstrengung des Auslegers, um sie zu erkennen. Im Strafrecht erlangt ein Sachverhalt nur dann Bedeutung, wenn er in den Bereich einer bestimmten Straftat fällt. Der Angeklagte verteidigt sich also nicht nur gegen den ihm vorgeworfenen Sachverhalt, sondern reflexartig auch gegen die Strafnorm, die diesen Sachverhalt typisch macht. In diesem Zusammenhang ist es dringend erforderlich, die derzeitige Form der Anwendung der emendatio libelli in Frage zu stellen, die dem Richter bei der Urteilsverkündung die Möglichkeit einräumt, die Einstufung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat zu ändern, ohne dass sich die Parteien zu einer Änderung des Straftyps äußern müssen. Mit diesem Buch soll also die Tatsacheverteidigt werden, dass das kontradiktorische Verfahren nicht nur faktische, sondern auch rechtliche Fragen umfasst. Es ist daher ein Werk von großer Bedeutung für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und alle, die in Strafverfahren tätig sind.