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Neu im Bund-Verlag Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember 2010 in einem Verfahren nach
2a I Nr. 4, 97 ArbGG festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine tariffähige Spitzenorganisation im Sinne des 2 Abs. 3 TVG ist. Alle rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung über die Tarifunfähigkeit der CGZP sind bisher noch nicht abschließend geklärt. Höchstrichterlich entschieden ist jedoch inzwischen, dass die CGZP auf der Basis aller bisherigen Satzungen und damit zu jedem Zeitpunkt seit ihrer Gründung am…mehr

Produktbeschreibung
Neu im Bund-Verlag Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. Dezember 2010 in einem Verfahren nach

2a I Nr. 4, 97 ArbGG festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine tariffähige Spitzenorganisation im Sinne des
2 Abs. 3 TVG ist. Alle rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung über die Tarifunfähigkeit der CGZP sind bisher noch nicht abschließend geklärt. Höchstrichterlich entschieden ist jedoch inzwischen, dass die CGZP auf der Basis aller bisherigen Satzungen und damit zu jedem Zeitpunkt seit ihrer Gründung am 11.12.2002 tarifunfähig war. Diskutiert wurde in den vergangenen Monaten jedoch die Frage, ob die von der tarifunfähigen CGZP abgeschlossenen und auch in der Praxis angewendeten Tarifverträge unter irgendeinem juristischen Gesichtspunkt trotzdem für die Vergangenheit als rechtswirksam anerkannt werden können. Mit seinen Entscheidungen vom 13.3.2013 hat das BAG entschieden, dass dies nicht der Fall ist und dass ein etwaiges Vertrauen der Verleiher in die Tariffähigkeit der CGZP nicht geschützt ist. Angesprochen ist hiermit die so genannte Lehre vom fehlerhaften Tarifvertrag. Dieser Band setzt sich kritisch mit dieser Lehre auseinander. Die Autorin: Dr. Ulrike Wendeling-Schröder, Professorin für Arbeitsrecht, Unternehmens- und Zivilrecht an der Leibniz-Universität Hannover.