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Die Arbeit geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die mit dem in § 123 Abs. 4 AktG normierten Record-Date-System einhergehende Gefahr eines Auseinanderfallens von Totalverlustrisiko und Stimmrechtslegitimation mit ökonomischen Grundüberlegungen sowie übergeordneten Prinzipien des Gesellschaftsrechts vereinbar ist und ob die Ausgestaltung des Record-Date-Systems de lege lata diesen Anforderungen gerecht wird. Die Ausarbeitung zeigt, dass ein effektiver Mechanismus zur Rückbindung des Legitimationsaktionärs an die Interessen des Totalverlustträgers notwendig ist, aber vertragliche,…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die mit dem in § 123 Abs. 4 AktG normierten Record-Date-System einhergehende Gefahr eines Auseinanderfallens von Totalverlustrisiko und Stimmrechtslegitimation mit ökonomischen Grundüberlegungen sowie übergeordneten Prinzipien des Gesellschaftsrechts vereinbar ist und ob die Ausgestaltung des Record-Date-Systems de lege lata diesen Anforderungen gerecht wird. Die Ausarbeitung zeigt, dass ein effektiver Mechanismus zur Rückbindung des Legitimationsaktionärs an die Interessen des Totalverlustträgers notwendig ist, aber vertragliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Schutzmechanismen de lege lata keinen effektiven Schutz des Totalverlustträgers bieten. Die Arbeit zeigt abschließend Reformvorschläge auf, um der Gefahr eines Auseinanderfallens von Totalverlustrisiko und Stimmrechtslegitimation zu begegnen.
Autorenporträt
Der Autor studierte von 2004 bis 2010 Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach dem Studium war er von 2010 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaften der Goethe-Universität, u.a. als Ansprechpartner des Universitätsrepetitoriums. Das Referendariat absolvierte er von 2015 bis 2017 am OLG Frankfurt am Main. Von 2018 bis 2019 war der Autor Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit 2019 ist er Referent bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Referat für Unternehmensübernahmen. Seit 2017 unterrichtet der Autor als Dozent an der Frankfurt School of Finance and Management in Frankfurt am Main.