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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die zum 01.01.2020 eingeführten Quick Fixes rechtskritisch zu beleuchten. Was war die angedachte Zielsetzung der Gesetzgebung, wurde diese ganz oder nur teilweise erreicht und inwieweit gibt es Unsicherheiten, die durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen? Welche neuen Probleme kommen durch die Einführung der Quick Fixes in der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die zum 01.01.2020 eingeführten Quick Fixes rechtskritisch zu beleuchten. Was war die angedachte Zielsetzung der Gesetzgebung, wurde diese ganz oder nur teilweise erreicht und inwieweit gibt es Unsicherheiten, die durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen? Welche neuen Probleme kommen durch die Einführung der Quick Fixes in der Praxis auf und welche Aussagen können hinsichtlich der EU-Rechtsformkonformität bezüglich der Umsetzung der Quick Fixes in das nationale Umsatzsteuerrecht getroffen werden?Jährlich werden in der Europäischen Union ca. 150 Mrd. Euro an Mehrwertsteuer hinterzogen. Einen erheblichen Anteil daran hat der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug. Allein deshalb fehlen in der EU ca. 50 - 60 Mrd. Euro an Steuereinnahmen pro Jahr. Vor allem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es ohne einheitliche Regelungen nahezu unmöglich den Umsatzsteuerbetrug einzugrenzen.Im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung und der Just-in-Time Produktion haben Warenlager deutlich an Bedeutung gewonnen. Deshalb haben verschiedene EU-Mitgliedstaaten nationale Vereinfachungsregelungen zur Besteuerung von Umsätzen im Zusammenhang mit Warenlagern eingeführt. Durch die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Ländern war die EU-weite Überprüfung der richtigen steuerlichen Behandlung praktisch nicht realisierbar.Zur Reduzierung von Betrugs- und Missbrauchsfällen, sowie zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anwendung umsatzsteuerlicher Regelungen bei Konsignationslagern wurden zum 01.01.2020 die Quick Fixes eingeführt. Erstmalig gibt es für alle Mitgliedstaaten der EU diesbezüglich einheitliche Regelungen. In Deutschland wurden die Neuregelungen des Art. 17a MwStSystRL für Konsignationslager unter anderem in § 6b UStG umgesetzt.
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Autorenporträt
09/2020: B.A. Steuern und Prüfungswesen 07/2022: M.A. Taxation