Mit der Hilfe der Genozidkonvention sollte der Genozid verhütet und bestraft werden. Diese Ziele wurden jedoch nicht erreicht. Auch nach dem Inkrafttreten der Konvention wurden unzählige Angehörige unterschiedlichster Gruppen verfolgt - bestraft wurden jedoch nur relativ wenige Täter. In dieser Arbeit werden die Defizite von Art. II Genozidkonvention aufgezeigt und Reformvorschläge entwickelt.