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In der Kurzbeschreibung meiner erst jüngst erschienenen Monographie "Kritische Anmerkungen zu bildungs- und seelentheoretischen Denkansätzen über das Kindeswohl" wurde bereits angekündigt, dass dieser zwei weitere folgen sollen: zum einen eine komprimierte Nebenschrift, in deren Kontext bislang verfügbare, rechtstheoretische Konzeptionen zum Kindeswohlbegriff kritisch zu untersuchen sind; und zum anderen eine sehr viel umfangreichere Hauptschrift, deren primäre Aufgabe darin besteht, im Zuge einer historisch-systematischen Vorgehensweise Auskunft über Phänomen und Begriff des Kindeswohls zu…mehr

Produktbeschreibung
In der Kurzbeschreibung meiner erst jüngst erschienenen Monographie "Kritische Anmerkungen zu bildungs- und seelentheoretischen Denkansätzen über das Kindeswohl" wurde bereits angekündigt, dass dieser zwei weitere folgen sollen: zum einen eine komprimierte Nebenschrift, in deren Kontext bislang verfügbare, rechtstheoretische Konzeptionen zum Kindeswohlbegriff kritisch zu untersuchen sind; und zum anderen eine sehr viel umfangreichere Hauptschrift, deren primäre Aufgabe darin besteht, im Zuge einer historisch-systematischen Vorgehensweise Auskunft über Phänomen und Begriff des Kindeswohls zu geben und die dabei gefundenen Erkenntnisse in einen eigenen Ansatz zum kindlichen Wohlsein nicht nur einzubinden, sondern in vielerlei Hinsicht darüber hinaus zu gehen.Ersteres wird mit dem hier vorgelegten Text nun in Angriff genommen. Und da sich die kritische Vorgehensweise bislang als überaus fruchtbar erwies, kann sie in ihrem Kern auf die vorliegende Abhandlung in formaler Hinsicht nahezu durchgängig übertragen werden. Soll heißen: Einschlägige Publikationen aus dem Bereich der Jurisprudenz wurden auf umfassende Weise in den Blick genommen und eingehend auf deren begriffliche Substanz resp. Stringenz hin untersucht.
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Autorenporträt
In der Kurzbeschreibung meiner erst jüngst erschienenen Monographie "Kritische Anmerkungen zu bildungs- und seelentheoretischen Denkansätzen über das Kindeswohl" wurde bereits angekündigt, dass dieser zwei weitere folgen sollen: zum einen eine komprimierte Nebenschrift, in deren Kontext bislang verfügbare, rechtstheoretische Konzeptionen zum Kindeswohlbegriff kritisch zu untersuchen sind; und zum anderen eine sehr viel umfangreichere Hauptschrift, deren primäre Aufgabe darin besteht, im Zuge einer historisch-systematischen Vorgehensweise Auskunft über Phänomen und Begriff des Kindeswohls zu geben und die dabei gefundenen Erkenntnisse in einen eigenen Ansatz zum kindlichen Wohlsein nicht nur einzubinden, sondern in vielerlei Hinsicht darüber hinaus zu gehen.Ersteres wird mit dem hier vorgelegten Text nun in Angriff genommen. Und da sich die kritische Vorgehensweise bislang als überaus fruchtbar erwies, kann sie in ihrem Kern auf die vorliegende Abhandlung in formaler Hinsicht nahezu durchgängig übertragen werden. Soll heißen: Einschlägige Publikationen aus dem Bereich der Jurisprudenz wurden auf umfassende Weise in den Blick genommen und eingehend auf deren begriffliche Substanz resp. Stringenz hin untersucht. -Lehr- und Forschungsschwerpunkte des Autors: Pädagogische Philosophie, Pädagogische Psychologie, Epistemologie / Lehr- u. Lernforschung, Systematische Pädagogik, Pädagogik der Kindheit. -Praktische Tätigkeit des Autors: seit 2003 Praxis für pädagogisch-psychologische Beratung und Begutachtung, seit 2010 Sachverständiger für Kindeswohlfragen an diversen Familiengerichten