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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es dem Leser einen Einblick in das oben kurz benannte Reverse-Charge-Verfahren im Hinblick auf Bauleistungen an Bauträger und Bauunternehmer zu geben. Andere Vorschriften die ebenfalls unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, aber nicht in Verbindung mit einer sogenannten Bauleistung stehen werden in dieser Arbeit nicht berücksichtigt. Das Reverse-Charge-Verfahren stellt eine Form der Steuerschuld dar, bei der entgegen der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es dem Leser einen Einblick in das oben kurz benannte Reverse-Charge-Verfahren im Hinblick auf Bauleistungen an Bauträger und Bauunternehmer zu geben. Andere Vorschriften die ebenfalls unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, aber nicht in Verbindung mit einer sogenannten Bauleistung stehen werden in dieser Arbeit nicht berücksichtigt. Das Reverse-Charge-Verfahren stellt eine Form der Steuerschuld dar, bei der entgegen der grundsätzlichen Umsatzsteuersystematik der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner wird. Die Mehrwertsteuer wird folglich nur einmal am Ende der Lieferkette erhoben. Um hier Täuschungen in Form eines eventuellen Umsatzsteuerbetrugs entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber infolgedessen das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt und auf diese Weise den Steuerschuldner und Vorsteuerabzugsberechtigten in einer Position vereint.Die Systematik der Umsatzbesteuerung ist in den überwiegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen so normiert, dass der Lieferer bzw. Leistungserbringer die Umsatzsteuer schuldet. Dem gegenüber kann der Leistungsempfänger, insofern er ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, diese Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.Mit Einführung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ist dieses Grundsystem wie auch beispielsweise in § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG ein weiteres Mal durchbrochen worden. Der Leistungsempfänger wird hierbei als Schuldner der Steuer. Anhand der Arbeit soll zunächst verdeutlicht werden, wer die Beteiligten des Reverse-Charge-Verfahrens sind und zu welchem Zeitpunkt die Vorschrift Anwendung findet. Das Hauptaugenmerk liegt allerdings auf einer kritischen Betrachtung des Verfahrens. Dabei soll dem Leser aufgezeigt werden, wie erfolgreich die Einführung der Vorschrift war und ob sie ihren Sinn und Zweck in vollem Umfang entspricht. Die kritische Betrachtung erfolgt dabei besonders durch eine Gegenüberstellung der Vorteile und Nachteile die das Verfahren mit sich bringt. In Frage gestellt werden soll dabei auch, ob das Reverse-Charge-Verfahren ein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs darstellt oder es doch eher ein Mittel für Unternehmen darstellt, um umsatzsteuerliche Überprüfungslücken zu nutzen.
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