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Im aktuellen Wirtschaftsgeschehen sind zunehmend Transaktionen mit Bitcoin-Werteinheiten und weiteren Krypto-Token zu beobachten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Krypto-Token von praktischer Bedeutung, die von Unternehmen zu Zahlungszwecken gehalten werden, d. h. als eine Form des ¿Geldersatzes¿ fungieren. Hierunter fallen zum einen sog. Zahlungs-Token (wie bspw. Bitcoin-Werteinheiten), die dazu intendiert sind, als allgemeines Tauschmittel eingesetzt zu werden. Zum anderen sind hierunter bestimmte sog. Nutzungs-Token zu fassen, die einen vorbestimmten Verwendungszweck ¿ ähnlich wie…mehr

Produktbeschreibung
Im aktuellen Wirtschaftsgeschehen sind zunehmend Transaktionen mit Bitcoin-Werteinheiten und weiteren Krypto-Token zu beobachten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Krypto-Token von praktischer Bedeutung, die von Unternehmen zu Zahlungszwecken gehalten werden, d. h. als eine Form des ¿Geldersatzes¿ fungieren. Hierunter fallen zum einen sog. Zahlungs-Token (wie bspw. Bitcoin-Werteinheiten), die dazu intendiert sind, als allgemeines Tauschmittel eingesetzt zu werden. Zum anderen sind hierunter bestimmte sog. Nutzungs-Token zu fassen, die einen vorbestimmten Verwendungszweck ¿ ähnlich wie ein Gutschein ¿ haben. Da auch nach IFRS bilanzierende Unternehmen vermehrt Krypto-Token zu Investment- oder zu Tauschzwecken halten, stellt sich die Frage, wie diese normengerecht nach IFRS zu bilanzieren sind. Im Status quo des IFRS-Normengefüges sind diesbezüglich keine expliziten Regelungen angelegt. Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, um zu untersuchen, wie erworbene Zahlungs-Token und Nutzungs-Token mit einer Zahlungsfunktion sachgerecht, d. h. mit Blick auf das Ziel der IFRS, entscheidungsnützliche Informationen für die primären IFRS-Adressaten zu vermitteln, abzubilden sind. Im Rahmen der Analyse wird unter anderem untersucht, ob die Standards der IFRS tatbestandsseitig für den betrachteten Sachverhalt einschlägig sind und wie die damit verbundenen Rechtsfolgen zu beurteilen sind (de lege lata-Betrachtung). Basierend auf seiner Analyse und Würdigung unterbreitet der Verfasser zudem konkrete Vorschläge, die zu einer entscheidungsnützlicheren Informationsvermittlung beitragen würden (de lege ferenda-Betrachtung).
Autorenporträt
Fabian von Wieding wurde im Jahr 1990 in Pinneberg geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit einem Auslandsaufenthalt an der Universitat Pompeu Fabra (ESCI) in Barcelona schloss er im September 2016 als Master of Science ab. Im Oktober desselben Jahres begann er seine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (IRW) unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Im Januar 2020 erfolgte die Promotion zum Dr. rer. pol.