Christian Kaiser untersucht den Weimarer Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes unter historischer, dogmatischer und prinzipieller Fragestellung. Im ersten Teil, einer intensiven Bestandsaufnahme des für den Entwurf verantwortlichen Arbeitsrechtsausschusses (u.a. Sinzheimer, Potthoff, Oertmann und Titze), zeigt sich, dass dieser sich hauptsächlich aus den arbeitsrechtlichen Eliten des Kaiserreichs rekrutierte. Im zweiten Teil zeichnet der Autor anhand umfangreicher ungedruckter Quellen den Verlauf der Beratungen über den - Pars pro toto - herausgegriffenen Kündigungsschutz nach, ein Rechtsgebiet, das zu den wichtigsten und bis heute umstrittensten Elementen des Arbeitsrechts gehört. Dabei ergibt sich, dass die Beratungen trotz der rechtswissenschaftlich hochkarätigen Besetzung des Ausschusses durch die Austragung wirtschaftlicher Interessengegensätze geprägt waren. Dagegen blieb die dogmatische Qualität der Debatten auffallend gering. Der dritte Teil wendet sich mit einer Grundsatzanalyse auf die Prinzipienfrage "Nur Schutz oder auch Freiheit?" dem Entwurfstext selbst zu. Es zeigt sich, dass die Bestimmungen über den Kündigungsschutz das vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgezeichnete Prinzip Freiheit nicht konsequent aufgegriffen und so den Boden des Privatrechts zugunsten eines prinzipienlosen und damit beliebigen Schutzes der Arbeitnehmer verlassen haben.